Der Insolvenzantrag der DRK gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft mbH Rheinland-Pfalz mit gleich fünf betroffenen Kliniken im Land zeigt den politischen Handlungsbedarf im Bund und Land erneut sehr deutlich.

Spätestens jetzt ist klar: Die geplante Krankenhausreform auf Bundesebene muss zügig umgesetzt werden und die Landesregierung Rheinland-Pfalz muss endlich ihrer politischen Verantwortung in der Krankenhausplanung sowie der Investitionsförderung nachkommen.

Millionenschwere Lücke bei Investitionsmitteln

142 Millionen Euro an Investitionsmitteln, bereitgestellt von Rheinland-Pfalz, stehen 2023 ca. 330 Millionen Euro an benötigten Investitionsmitteln der Krankenhäuser gegenüber (nach Berechnungen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)). Dass diese Finanzierungslücke auf Dauer zu finanziellen Problemen bei den Krankenhäusern führt, überrascht nicht wirklich, da die Krankenhäuser seit Jahren gezwungen werden, aus den Zahlungen der Krankenkassen im Rahmen der Betriebskostenfinanzierung (DRG-System) auch Mittel für Investitionen zu verwenden. Seit Jahren fordert die GKV daher eine massive Erhöhung der Investitionskosten durch das Land.

GKV investiert laut Gesetz und darüber hinaus

Die Krankenkassen hingegen kommen stets ihren Zahlungen (Betriebskosten) im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nach. Gleichzeitig fördert die GKV über den Krankenhausstrukturfonds sowie den Krankenhauszukunftsfonds mittlerweile direkt dringend notwendige Investitionen in den Krankenhäusern. Es greift daher zu kurz, wenn das Land in seinen aktuellen Statements ausschließlich auf die Bundesregierung und die Krankenkassen als vermeintlich Verantwortliche für die finanziellen Probleme von Krankenhausträgern hinweist.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Telefon: +49 (30) 26931-0
Telefax: +49 (30) 2693129-00
http://www.vdek.com

Ansprechpartner:
Sarah Dreis
Telefon: +49 (6131) 98255-11
Fax: +49 (6131) 832015
E-Mail: sarah.dreis@vdek.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel