bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock zeigt sich erfreut über die Initiative des BMUV, in Kürze mit den für den Vollzug verantwortlichen Bundesländern Gespräche über eine Weiterentwicklung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) aufnehmen zu wollen.

Diese sollen, nach Aussage der BMUV-Staatssekretärin Bettina Hoffmann, im Herbst auf Grundlage der Ergebnisse der Anfang 2023 veröffentlichten Studie des Umweltbundesamtes geführt werden.

Novelle der Verordnung längst überfällig

„Wir appellieren seit Langem für eine zügige Überarbeitung und eine Novelle der Verordnung noch in dieser Legislaturperiode und sind froh, dass sich das Bundesumweltministerium nun endlich dieser dringenden Aufgabe annimmt“, erklärt der bvse-Hauptgeschäftsführer.

Mangelnde Getrennterfassung, niedrige Recyclingquoten, hoher Verbrennungsanteil

Mit der Gewerbeabfallverordnung sollte eigentlich erreicht werden, dass durch eine konsequente Abfalltrennung bei den gewerblichen Anfallstellen mehr Abfälle recycelt werden. Bis heute zeigt die Verordnung jedoch kaum Wirkung. Die Getrennterfassung gewerblicher Abfälle lässt weiterhin zu wünschen übrig. Nur wenige Sortieranlagen erreichen die seit 1. Januar 2019 vorgegebene Recyclingquote von 30 Prozent, und ein viel zu hoher Anteil an wertvollen Rohstoffen geht nach wie vor in Müllverbrennungsanlagen verloren.

Hauptgrund: Fehlender Vollzug

Die Hauptgründe hierfür, so betont Rehbock, liegen vor allem an einer falsch angelegten Systematik in der Verordnung, teilweise unklaren Vorgaben zur Vorbehandlung von Abfällen und insbesondere am fehlenden Vollzug der Kontrolle in den Bundesländern.

Müllverbrennungsanlagen in Vollzugskontrolle einbeziehen!

„In der Praxis stellt die Erfassung von Abfällen als Gemisch immer noch mehr den Regelfall als eine begründete Ausnahme dar. Sind die Verbrennungspreise dazu noch günstig, ist dem Abfluss und endgültigem Verlust wertvoller Rohstoffe in die Müllverbrennungsanlagen Tür und Tor geöffnet. Diese Negativspirale kann nur mit einem effektiven Vollzug gestoppt werden, der deutschlandweit bisher leider nur völlig unzureichend erfolgt. Um diesen zu stärken, empfehlen und fordern wir dringend, die Müllverbrennungsanlagen in die Kontrolle des Vollzugs mit einzubeziehen“, hob Rehbock hervor.

Die Nachverfolgung der vorgeschriebenen Getrennterfassung könnte hier einfach realisiert werden, da die dafür benötigten Informationen bei den Anlagenbetreibern bereits vorliegen, machte Rehbock deutlich: „Es ist wesentlich einfacher, in rund 60 Müllverbrennungsanlagen in Deutschland Kontrollen durchzuführen, als in hunderttausenden gewerblichen Anfallstellen“, betonte der bvse-Hauptgeschäftsführer.

Im gemischten Abfällen steckt noch viel Potenzial

„Angesichts des weiterhin sehr hohen Anteils an gemischten gewerblichen Abfällen besteht unzweifelhaft noch sehr viel Potenzial für das Recycling. Um dieses erschließen zu können, müssen jetzt schnellstmöglich praktikable und effektive Hebel gefunden werden. Wir setzen große Hoffnung darauf, dass das BMUV nun gemeinsam mit den Ländern entsprechende Lösungen erarbeitet und stellen unsere Expertise hierzu gerne zur Verfügung“, erklärte Rehbock.

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