Wer unter Cannabiseinfluss mit einem E-Scooter fährt, muss unter Umständen mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Das zeigt nach Auskunft der ARAG Experten ein vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedener Fall. Auch beim Fahren mit einem E-Scooter sei das Trennungsgebot zu beachten, also zwischen dem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen, hebt das Gericht in dem Eilverfahren hervor (Az.: 11 L 184/23).
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