Von exklusiven Gartenmöbeln bis zum teuren Grill – wer wertvolle Dinge auf der Terrasse, im Garten oder auf dem Balkon lagert, für den kann eine Hausratversicherung sinnvoll sein. „Eine Hausratversicherung schützt allgemein alles, was sich am sogenannten Versicherungsort befindet – allerdings gilt der Schutz nur bei bestimmten Gefahren. Die schließen beispielsweise Einbruchdiebstahl ein, nicht aber den einfachen Diebstahl. Und wird ein teures Fahrrad auf der Terrasse ohne Sicherung durch ein Schloss abgestellt, gilt dies als Risikoausschluss und ist somit nicht mitversichert“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Als Versicherungsort sehen Hausratversicherungen die im Versicherungsschein angegebene Wohnung oder das Haus an. Dazu gehören auch Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Selbiges gilt für Räume in Nebengebäuden, einschließlich Garagen und abschließbaren Räumen im Keller, oder auf dem privat genutzten Dachboden. Außerdem müssen sich solche Räume auf dem Grundstück der versicherten Wohnung oder des Hauses befinden.

Es kann immer sein, dass während der eigenen Abwesenheit ein starkes Unwetter aufzieht und den eigenen Hausrat im Außenbereich beschädigt. Daher sollte man lose Gegenstände stets in den Innenräumen lagern oder entsprechend sichern. Schäden durch die Naturgefahr Sturm sind nur von der Hausratversicherung abgedeckt, wenn es sich um einen Sturm im versicherungsrechtlichen Sinne handelt, also eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Stundenkilometern (Windstärke 8). Achtung: Die Hausratversicherung kommt nicht für Schäden nach Überschwemmungen durch Ausuferung von stehenden oder fließenden Gewässern oder auch durch Witterungsniederschläge auf – dafür benötigt man eine Elementarschadenversicherung.

Werden Dinge vom Versicherungsort gestohlen, gilt wiederum: Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl. Die versicherten Gefahren in einer Hausratversicherung schließen unter anderem Einbruchdiebstahl ein, nicht aber den einfachen Diebstahl. Bei einem Einbruchdiebstahl muss der Dieb beispielsweise in das Haus oder den Keller eingebrochen sein, um das Fahrrad zu stehlen. „Stiehlt ein Einbrecher Gegenstände hingegen ohne größere Hindernisse wie von der frei zugänglichen Terrasse, stufen Hausratversicherer dies als einfachen Diebstahl ein und es bestünde kein Versicherungsschutz. Viele Versicherer bieten aber Tarife an, die auch den einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände mitversichern“, sagt Boss. Im Zweifel sollten Verbraucher*innen in die Bedingungen ihrer Police gucken oder direkt bei ihrem Versicherer nachfragen.

BdV-Tipp: Weitaus kostspieliger als Schäden am Hausrat, sind Schäden am Haus wie dem Dach oder Fenstern. Daher sollten Verbraucher*innen auch in erster Linie an eine Wohngebäudeversicherung denken (weitere Infos finden Sie hier).

Die Hausratversicherung kommt zudem nicht für den Schaden auf, wenn ein Fahrrad ohne Sicherung durch ein Schloss abgestellt wird (sogenannter Risikoausschluss). Schließen Versicherte ihre Fahrräder, Pedelecs beziehungsweise E-Bikes aber in verkehrsüblicher Weise an und haben bei den Bedingungen darauf geachtet, dass auch der einfache Diebstahl mitversichert ist, bekommen sie das Zweirad zum Neuwert ersetzt. Allerdings verstecken sich in den Bedingungen oftmals Vorgaben darüber, welche Schlossarten Versicherte verwenden müssen und möglich sind auch Höchsterstattungssummen. Zudem sehen manche Fahrraddiebstahlklauseln nur einen Schutz in der Zeit von 6 bis 22 Uhr vor. Immer mehr Gesellschaften verzichten auf diesen Nachtzeitausschluss. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher zu empfehlen. Sollten Sie das Fahrrad nach 22 Uhr nutzen, leisten alle Versicherer bei Diebstahl, wenn Sie es ordnungsgemäß gesichert haben und nachts mit dem Zweirad weiterfahren.

Über Bund der Versicherten e. V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de

Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel