Der Versicherungsnehmer hatte seit vielen Jahren beim ADAC eine Auslandskrankenversicherung. Im Frühjahr 2020 zog er sich bei einem Aufenthalt in Österreich einen Leistenbruch zu. Dies meldete er der ADAC Auslandskrankenversicherung und vereinbarte zugleich einen Operationstermin vor Ort.
Erst Kostenübernahme, dann Ablehnung durch ADAC
Einen Tag vor der geplanten Operation erklärte die ADAC Auslandskrankenversicherung auch die Kostenübernahme und teilte dies dem Krankenhaus mit.
Zu einem späteren Zeitpunkt wollte der ADAC jedoch die Kostenübernahme widerrufen, ohne dies aber ihrem Versicherungsnehmer mitzuteilen. Dieser ließ sich daraufhin im guten Glauben operieren. Umso überraschter war er, als sich der ADAC im Anschluss weigerte, die Kosten zu übernehmen.
Hilfe durch Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.
Urteil des Amtsgerichts München
Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Amtsgericht München eingeleitet. Dieses verurteilte daraufhin die ADAC Auslandskrankenversicherung, die zuvor eine Einigung abgelehnt hatte, zur vollständigen Erstattung der Behandlungskosten.
Berufung des ADAC gegen erstinstanzliche Prozessniederlage
Der ADAC akzeptierte das Urteil aber nicht und ging hiergegen in Berufung. Das Landgericht München holte daraufhin ein Gutachten ein, das den Vortrag des Klägers bestätigte. Das Landgericht machte anschließend „kurzen Prozess“. Es räumte keine weitere mündlichen Verhandlung an, sondern wies die Berufung des ADAC im schriftlichen Verfahren zurück und verurteilte die ADAC Auslandskrankenversicherung zur Kostenübernahme
„Wir freuen uns für unseren Mandanten, dass sowohl das Landgericht als auch das Amtsgericht München unserer Ansicht gefolgt sind und ihm die Kostenerstattung für seinen Krankenhausaufenthalt zugesprochen hat. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass es sich lohnen kann, wenn Versicherungsnehmer Leistungsablehnungen nicht einfach hinnehmen, sondern von Fachanwälten für Versicherungsrecht prüfen lassen,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.
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L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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