Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) räumt in einem heute veröffentlichten Themenpapier mit den fünf häufigsten Irrtümern über das Ehegattensplitting auf.

Seit Jahrzehnten plädiert der djb für eine Individualbesteuerung von Eheleuten bei übertragbaren Grundfreibeträgen. „Hieran hält der Verband weiterhin fest. Auch ein pauschale Stichtagsregelung, nach der nur künftig geschlossene Ehen individuell besteuert würden, lehnen wir ab.“, erklärt die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Wersig weiter: „Das Ehegattensplitting ist ein Relikt aus den 1950er Jahren, es fördert besonders Einverdienstehen in hohen Einkommensgruppen, übrigens überwiegend in Westdeutschland. Das Ehegattensplitting ist weder als Familienförderung, noch als Sozialleistung zu betrachten und basiert auf Rollenvorstellungen, die von Verfassungs wegen zu überwinden sind. Mit einer klugen Reform sind auch Mehreinnahmen verbunden, die in Reformprojekte zu Gunsten von allen Familien fließen können. Wir fordern die Bundesregierung zu einer ernsthaften Abwägung dieser Option auf und raten von einer ideologiebasierten Debatte ab.“

Das Ehegattensplitting zu verstehen ist nicht einfach. Seine Funktionsweise ist außerhalb des Steuerrechts wenig bekannt. Über die Wirkungen streiten Politik und Wissenschaft schon lange. Uneinigkeit besteht auch über die Spielräume des Gesetzgebers für alternative Lösungen.

Diese Grauzonen des Wissens zeigen sich in der aktuellen Debatte um eine mögliche Abschaffung des Splittings im Zuge der geplanten Sparmaßnahmen überdeutlich. Der djb fordert alle an der Debatte beteiligten Akteurinnen und Akteure auf, sich und andere bestmöglich zu informieren.

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