CLLB Rechtsanwälte, informiert über ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Mai 2023. Das Urteil betrifft den immateriellen Schadensersatzanspruch gemäß Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit dieser Entscheidung werden die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch konkretisiert und es ergeben sich signifikante Auswirkungen auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Datenschutzrecht.

Im Verfahren "Österreichische Post" hat der EuGH erstmals konkrete Bedingungen für den immateriellen Schadensersatz gemäß Artikel 82 DSGVO festgelegt. Das Urteil wurde mit großer Spannung erwartet, da es bisher erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Bestimmung und Bemessung immaterieller Schäden im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen gab. In Deutschland gab es über 240 Gerichtsentscheidungen mit unterschiedlichen Auslegungen, insbesondere zur Frage, ob Artikel 82 DSGVO eine Erheblichkeitsschwelle enthält.

Das EuGH-Urteil stellt klar, dass ein bloßer Verstoß gegen die DSGVO allein keinen automatischen Schadensersatzanspruch begründet. Es ist erforderlich, dass ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen wird. Jedoch betont der EuGH, dass der Schadensersatzanspruch nicht davon abhängig ist, dass der entstandene immaterielle Schaden eine bestimmte Erheblichkeit erreicht. Dadurch können auch geringfügige Schäden entschädigt werden.

Die genaue Höhe des Schadensersatzes kann von den Mitgliedstaaten festgelegt werden, wobei sie die unionsrechtlichen Prinzipien der Effektivität und Äquivalenz berücksichtigen müssen. Dies ermöglicht den nationalen Gerichten, praktikable Kriterien zur Bestimmung der Schadenshöhe zu entwickeln. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Urteil klare Grenzen für eine Herabsenkung oder Minimierung immaterieller Schäden setzt.

"Das EuGH-Urteil ist ein Meilenstein für den Datenschutz und stärkt die Rechte der Verbraucher", sagt István Cocron, Rechtsanwalt bei CLLB Rechtsanwälte. "Es sendet ein deutliches Signal an Unternehmen, dass sie den Datenschutz ernst nehmen müssen und für Verstöße haftbar gemacht werden können. Wir bei CLLB Rechtsanwälte sind darauf spezialisiert, Geschädigte von Datenschutzverletzungen rechtlich zu vertreten und ihnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu helfen."

Das EuGH-Urteil markiert den Beginn der Klärung weiterer Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem immateriellen Schadensersatz gemäß Artikel 82 DSGVO. Derzeit sind neun weitere Verfahren nach Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anhängig.

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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