Der Gesetzgeber hatte sich darauf konzentriert, jedem Menschen – egal, ob krank oder gesund, jung oder alt, einsam oder arm – den assistierten Suizid zu ermöglichen – und ist damit gescheitert. Umso wichtiger ist es jetzt, die Prävention zu stärken, damit suizidgefährdete Menschen Hilfe und Unterstützung zum Weiterleben erhalten und ihnen eine Alternative zum vorzeitigen Lebensende aufgezeigt werden kann.

„Auch nach der Abstimmung haben wir in Deutschland die weltweit liberalste Regelung der Suizidbeihilfe; und wir bewegen uns einen großen Schritt weiter auf dem abschüssigen Pfad zu einer Normalisierung der Sterbehilfe”, sagt der Malteser Vorstandsvorsitzende Elmar Pankau. „Denn es ist leichter möglich, sein Leben mit Hilfe Dritter zu beenden, als einen Termin für eine psychologische Beratung zu bekommen. Das ist eine inakzeptable Schieflage der gesellschaftlichen Prioritäten. Wir müssen den Menschen das Leiden nehmen, nicht das Leben. Anstatt uns darauf zu konzentrieren, ihnen den assistierten Suizid zu erleichtern, müssen wir ihnen rechtzeitig präventive Hilfestellungen anbieten. Der Antrag zur Vorlage eines Suizidpräventionsgesetz bis Mitte nächsten Jahres ist daher ein wichtiger Schritt, auch wenn er wie ein nachgeschobener Gedanke wirkt.”

Daher unterstützen die Malteser den Auftrag an den Gesetzgeber, die konkrete Unterstützung von Menschen in suizidalen Krisen deutlich auszubauen und finanziell zu fördern. Elmar Pankau: „Notwendig ist ein Gesetz zur Suizidprävention, das präventive Leistungen garantiert und deren finanzielle Ausstattung sichert. Die Menschen in Deutschland müssen wissen, dass es hospizliche, palliative und psychologische Angebote für sie gibt, die in existentiellen Krisen ihre Lebensqualität spürbar erhalten oder verbessern können.“ Nach Ansicht der Malteser bedarf es eines weiteren Ausbaus hospizlicher und palliativer Angebote, insbesondere der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung, sowie die Festlegung einer Fachquote Palliativ Care für Pflegekräfte in der ambulanten wie auch stationären Versorgung in Einrichtungen der Pflege und in den Krankenhäusern. Neben der medizinisch-pflegerischen Versorgung ist darüber hinaus der Ausbau der psychosozialen und seelsorglichen Begleitung, insbesondere die finanzielle Förderung einer leicht zugänglichen Trauerbegleitung, notwendig.

Die katholische Hilfsorganisation möchte eine Suizidbeihilfe in ihren eigenen Altenhilfeeinrichtungen, Krankenhäusern, Hospizdiensten und in der Jugendhilfe weder durch Mitarbeitende leisten noch dulden müssen – etwa, wenn externe Dritte wie Mediziner oder Sterbehilfevereine eine Suizidassistenz vornehmen würden. „Alle Menschen haben das Recht, ihr Leben bis zu ihrem natürlichen Tod zu leben und in Würde zu sterben. Dort, wo sie besonderen Schutz, Zuwendung und Pflege für ihr Leben erwarten dürfen, sollte nicht im Nebenzimmer eine andere Praxis Einzug halten dürfen. Sonst wachsen gerade bei kranken und verletzlichen Menschen die Zweifel, ob sie ihr Leben natürlich zu Ende gehen lassen können und solange auch wirklich wertgeschätzt sind“, so Elmar Pankau.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Malteser Hilfsdienst e.V.
Erna-Scheffler-Str. 2
51103 Köln
Telefon: +49 (221) 9822-2220
Telefax: +49 (221) 9822-1499
http://www.malteser.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
Telefon: +49 (221) 9822-2202
E-Mail: presse@malteser.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel