• Schäden an Photovoltaikanlagen können teuer werden.
  • Eine Versicherung ist über die Wohngebäudeversicherung aber auch als separate Photovoltaikversicherung möglich.
  • Die Verbraucherzentrale informiert, was beim Abschluss zu beachten ist.

Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach betreibt, sollte sich auch um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Photovoltaikanlagen können für einen Aufpreis über die Wohngebäude- bzw. Elementarschadenversicherung oder über eine separate Photovoltaikversicherung versichert werden. Eine Photovoltaikversicherung ist teurer und lohnt sich meist nur für größere Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung. „Die Versicherung sollte bereits vor Lieferung und Montagebeginn abgeschlossen bzw. dem Versicherer gemeldet werden“, so Renate Schröder, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Dann ist auch schon die Installationsphase mitversichert.“
 
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, kann zudem für Schäden haftbar gemacht werden, die Dritte durch die Anlage erleiden. Das kann zum Beispiel ein Feuer sein, das aufs Nachbardach übergreift oder ein Solarmodul, das vom Sturm heruntergerissen und auf ein Auto geschleudert wird. Daher gilt es mit der Privathaftpflichtversicherung zu klären, ob sie eine entsprechende Sonderklausel anbietet und diese in den Vertrag mit aufzunehmen. Alternativ kann man sich über eine eigene Photovoltaik-Betreiberhaftpflichtversicherung absichern.
 
Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung
Schäden an der eigenen Photovoltaikanlage durch Brand, Sturm, Hagel etc. können gegen einen Zusatzbeitrag über die Wohngebäudeversicherung mitversichert werden. Hausbesitzer sollten die Versicherung über die Photovoltaikanlage als bauliche Ergänzung melden und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Die Wohngebäudeversicherung deckt aber nur einen Teil der potenziellen Risiken ab und erstattet beispielsweise im Schadensfall nicht immer einen Ertragsausfall oder leistet bei einem Diebstahl.
 
Versicherungsschutz über eine Photovoltaikversicherung
Diese Versicherung sichert neben Brand, Sturm, Hagel auch Haftpflichtschäden ab und leistet bei Diebstahl und Ertragsausfall. Wer seine Photovoltaikanlage über einen Bankkredit finanziert, sollte zumindest in den Anfangsjahren eine spezielle Anlagenversicherung haben. Häufig schreibt die Bank dies sogar vertraglich vor.
 
Unabhängig davon, für welche Police man sich entscheidet, folgende Schäden sollten in der Versicherungsleistung enthalten sein: Brand, Sturm und Hagel, Blitzschlag und Überspannung durch Blitz, Wasser und Frost, Kurzschluss und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere in gefährdeten Gebieten kann auch der Hochwasserschutz ein Aspekt sein, zum Beispiel, wenn zur Photovoltaikanlage im Keller auch ein Stromspeicher installiert wird.
 
Wichtig ist es vor Vertragsschluss zu prüfen, welche Schäden ausgeschlossen bzw. nicht erfasst werden.
 
Weitere Informationen und Beratung
Fragen rund um den Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen beantworten die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122. Schriftliche Anfragen können an versicherung@vz-rlp.de gerichtet werden.
 
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät und unterstützt bei der Planung und Auswahl einer Photovoltaikanlage. Termine können unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp oder telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 600 vereinbart werden.
 

Über den Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucher:innen in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiter:innen. Vorständin ist Heike Troue. Arbeitsschwerpunkte sind Digitales und Verbraucherrecht, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege.

Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und acht Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Informationen und Musterbriefe. Sie meldet sich auch auf Facebook, Instagram und Twitter zu Wort.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 2848-0
Telefax: +49 (6131) 2848-66
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de

Ansprechpartner:
Renate Schröder
Fachberaterin Finanzen und Versicherung
Telefon: +49 (651) 463964-21
Philipp Wolf
Referent Finanzen und Versicherung
Telefon: +49 (6131) 2848-294
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel