Die Ampel-Koalition hat sich gestern auf Eckpunkte zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeinigt. Danach gilt das GEG erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Vor diesem Hintergrund appellierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, an die schleswig-holsteinische Landesregierung:

„Die schwarz-grüne Landesregierung muss das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) unverzüglich nachbessern und an die Regelungen des GEG anpassen. Das heißt, auch im echten Norden muss der Grundsatz gelten: Zunächst kommunale Wärmeplanung, erst danach dürfen die Immobilieneigentümer verpflichtet werden, erneuerbare Energien einzubauen, sofern keine Wärmenetz kommt.

Ein schleswig-holsteinischer Sonderweg wäre ein Schildbürgerstreich und würde die Menschen nach dem langen Chaos um den „Habeckschen-Heizungs-Hammer“ vollends verwirren. Da macht es keinen Unterschied, ob nach dem EWKG 15 Prozent beim Heizungstausch erneuerbare Energie vorgeschrieben sind und nach dem GEG-Entwurf 65 Prozent.

Die Ampel in Berlin hat einen praxistauglichen Kompromiss erarbeitet. Diesem guten Beispiel sollte schwarz-grün in Schleswig-Holstein folgen.

Die Immobilieneigentümer brauchen auch in Schleswig-Holstein die Gewissheit: Wie sieht die kommunale Wärmeplanung aus? Wenn ein Wärmenetz kommt, sind hohe Investitionen in eine Wärmepumpe nicht erforderlich.“

Hintergrund: § 9 EWKG schreibt vor, dass beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage ab dem 1. Juli 2022 die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, verpflichtet sind, mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken.

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