Im Finanzausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags hat im Rahmen der heutigen Sitzung das Thema Grundsteuer auf der Tagesordnung. Aus der Antwort des Finanzministeriums auf die kleine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Beate Raudies geht unter anderem hervor, dass bislang rund 64.000 Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide erhoben worden sind bei rund 589.000 ergangenen Bescheiden.

Das kommentiere Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:

„Es droht eine Prozesslawine und damit ein Beschäftigungsprogramm sondergleichen für die Finanzämter, die Steuerberater, die Rechtsanwälte und die Gerichte. Monika Heinold könnte das mit einem Federstrich verhindern. Sie müsste lediglich das Ruhen der Einspruchsverfahren anordnen. Dazu hatte Haus & Grund sie in einem Brief aufgefordert. Diese Forderung hat die Finanzministerin ohne stichhaltige Begründung abgelehnt. Offensichtlich hat Monika Heinold bei dem Thema Grundsteuer auf „stur geschaltet“ und will partout den privaten Grundeigentümern zeigen, wer die Stärkere ist.

Mit dem Kopf durch die Wand hilft aus unserer Sicht allerdings niemanden. Die Finanzministerin und die privaten Grundeigentümer könnten gelassen die Musterverfahren gegen das auch in Schleswig-Holstein angewendete Bundesmodell bei der Grundsteuer abwarten. Das würde niemanden schaden, weil die Grundsteuer trotz der Einsprüche fällig wird. Haus & Grund rät nach wie vor, gegen die Grundsteuerbescheide Einspruch zu erheben, weil das in Schleswig-Holstein angewendete Bundesmodell nach unserer Auffassung verfassungswidrig ist.

Das Ende der Fahnenstange ist noch längst nicht erreicht, weil mit über 100.000 Einsprüchen zu rechnen ist. Es sind erst rund zu rund 55 Prozent der Grundsteuererklärungen beschieden und bereits rund 64.000 Einsprüche erhoben worden.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die bereits für die äußerst bürokratische Umsetzung der Grundsteuerreform geschaffenen rund 150 Personalstellen ausreichen. Wenn die Finanzämter die Vielzahl der Einsprüche bearbeiten muss, hätte das einen immensen Personalaufwand zur Folge und dass angesichts der schlechten Haushaltslage des Landes. Jetzt rächt sich, dass sich Monika Heinold aus ideologischen Gründen in Schleswig-Holstein für das sogenannte Bundesmodell entschieden hat. Aus dem benachbarten Hamburg, wo sich der rot-grüne Senat für das unbürokratische Flächenmodell entschieden hat, ist eine vergleichbare Einspruchswelle nicht bekannt.“

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