Caledonia Mining Corporation Plc („Caledonia“ oder das „Unternehmen” – https://www.youtube.com/watch?v=G18XSMQjb98&list=PLBpDlKjdv3yo1fyRJBV0uR7XsRQIoTWY-) freut sich bekannt zu geben, dass im Anschluss an eine Stellungnahme zur Finanzpolitik (Monetary Policy Statement 2018) des Gouverneurs der Reserve Bank of Zimbabwe, in der eine Erhöhung der Exportförderung, der sogenannten Export Credit Incentive („ECI“), für alle Goldbergbaubetriebe von 2,5 % auf 10 % angekündigt wurde, auch die Goldmine Blanket („Blanket“) für ihre Goldproduktion im Februar 2018 entsprechende Zuwendungen im Einklang mit der ECI-Erhöhung erhalten hat.

Durch die Erhöhung der ECI von 2,5 % auf 10 % werden sich die Zusatzeinnahmen für das Jahr bis zum 31. Dezember 2018 voraussichtlich auf rund 5,1 Millionen Dollar belaufen (vorausgesetzt, die ECI für das Jahr 2018 bleibt aufrecht, und unter Annahme eines Goldpreises von 1.260 Dollar pro Unze). Die Zusatzeinnahmen werden sich voraussichtlich äußerst positiv auf das prognostizierte Jahresergebnis (Ergebnis pro Aktie/EpA) von Caledonia auswirken. In der Stellungnahme und Analyse des Managements 2017 („MD&A“) zum Finanzbericht für das Geschäftsjahr 2017 vom 21. März 2018 wurde ein EpA-Ziel zwischen 130 und 150 Cent pro Aktie ausgewiesen, das auf einer ECI von 2,5 % basierte. Unter Berücksichtigung der höheren Exportförderung erfolgt eine  Anpassung des EpA-Ziels auf zwischen 165 und 190 Cent pro Aktie.

Steve Curtis, Chief Executive Officer von Caledonia, nimmt zu den Entwicklungen wie folgt Stellung:

„Mit der Erhöhung der ECI von 2,5 % auf 10 % setzt die Regierung von Simbabwe einen weiteren wichtigen Schritt, um sowohl die Investitionen als auch die Produktion im Goldbergbau anzukurbeln. Wir sind sehr zufrieden mit dem Umstand, dass die Regierung zu den politischen Zusagen in früheren Stellungnahmen steht, um Investitionen in die Branche zu fördern. Nachdem wir Investitionen tätigen, um die Goldproduktion bei Blanket bis zum Jahr 2021 auf 80.000 Unzen zu erhöhen, sind wir von Caledonia und unsere Aktionäre, die an der Mine Blanket beteiligt sind, ein wichtiger Investor und Produzent im simbabwischen Goldbergbau und damit Nutznießer dieser und anderer politischer Veränderungen der letzten Zeit. Wie wir in unserer MD&A 2017 angekündigt haben, werden im Betrieb Blanket außerdem zusätzlich 4 Millionen Dollar in die Exploration und metallurgische Analyse in den ‚Satellitenkonzessionen‘ investiert. Im Zuge der kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umfelds in Simbabwe freuen wir uns schon darauf, weitere Möglichkeiten für eine Produktionssteigerung zu sondieren.“

Über Caledonia Mining

Caledonias wichtigster Anlagewert ist eine 49 %-Beteiligung an einem Goldbergbaubetrieb in Simbabwe („Mine Blanket“). Die Aktien von Caledonia notieren unter dem Kürzel CMCL an der NYSE American sowie unter dem Kürzel CAL an der Toronto Stock Exchange, während die Depositary Interests in Zusammenhang mit den Aktien unter dem Kürzel CMCL am Londoner AIM notieren.

Am 31. Dezember 2017 verfügte Caledonia über einen Kassenstand von etwa 12,8 Millionen US-Dollar. Die Produktion bei der Mine Blanket soll von 56.136 Unzen Gold im Jahr 2017 auf etwa 80.000 Unzen im Jahr 2021 gesteigert werden. Die angepeilte Produktion bei der Mine Blanket für das Jahr 2018 beläuft sich auf 55.000 bis 59.000 Unzen. Caledonia geht davon aus, seine Ergebnisse für das Quartal, das am 31. März 2018 zu Ende gegangen ist, am 14. Mai 2018 zu veröffentlichen.

Vorsorglicher Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Informationen

Informationen und Statements in dieser Pressemitteilung, die keine historischen Fakten sind, sind „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der gültigen Wertpapiergesetze. Sie enthalten Risiken und Unsicherheiten, die sich unter anderem auf Caledonias gegenwärtige Erwartungen Absichten, Pläne und Ansichten beziehen.  Zukunftsgerichtete Informationen sind häufig an Begriffen wie  „erwarten“, „glauben“, „annehmen“, „Zielsetzung“, „Plan“, „Ziel“, „beabsichtigen“, „schätzen“, „können“, „sollen“, „mögen“ und „werden“ oder an Negativformen dieser Ausdrücke bzw. an ähnlichen Begriffen, die auf zukünftige Ergebnisse oder andere Erwartungen, Ansichten, Pläne, Zielsetzungen, Annahmen, Absichten oder Aussagen über zukünftige Ereignisse oder Leistungen hindeuten, zu erkennen.  Beispiele für zukunftsgerichtete Informationen in dieser Pressemitteilung sind u.a.: Produktionsvorgaben, Schätzungen der zukünftigen/geplanten Produktionsraten und unsere Pläne und Zeitvorgaben hinsichtlich weiterer Explorationen, Bohrungen und Erschließungsarbeiten. Diese zukunftsgerichteten Informationen basieren teilweise auf Annahmen und Faktoren, die sich ändern oder als unrichtig erweisen könnten. Dies könnte dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge erheblich von jenen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Informationen direkt bzw. indirekt zum Ausdruck gebracht wurden. Solche Faktoren und Annahmen beinhalten – ohne Einschränkung darauf – auch: das Unvermögen, eine Ressourcen- und Reservenschätzung zu erstellen; den Gehalt und Gewinnungsgrad des abgebauten Erzes gegenüber den Schätzungen; den Erfolg zukünftiger Explorations- und Bohrprogramme; die Zuverlässigkeit von Bohrungen, Probenahmen und Analysedaten; Annahmen zur Ungenauigkeit des repräsentativen Charakters der Mineralisierung; den Erfolg der geplanten metallurgischen Untersuchungen; erhebliche Unterschiede zwischen Kapital- und Betriebskosten und deren Schätzungen; Verzögerungen beim Erhalt der notwendigen Regierungs-, Umwelt- oder anderweitigen Projektgenehmigungen oder deren Nichterhalt; Inflation; Änderungen der Wechselkurse; Schwankungen bei den Rohstoffpreisen; sowie Verzögerungen bei der Projekterschließung.

Aktionäre, potenzielle Aktionäre und andere interessierte Anleger sollten bedenken, dass diese Aussagen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren unterliegen, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von jenen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Aussagen angenommen wurden. Zu solchen Faktoren zählen unter anderem: Risiken hinsichtlich der Ungenauigkeit der Mineralreserven- und Mineralressourcenschätzungen; Schwankungen des Goldpreises; Risiken und Gefahren in Verbindung mit der Mineralexploration, der Erschließung und dem Bergbau; Risiken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit oder der Finanzlage der Zulieferer, der Veredlungsbetriebe und anderer Parteien, die mit dem Unternehmen in Geschäftsbeziehung stehen; kein (ausreichender) Versicherungsschutz zur Deckung der Risiken und Gefahren; Mitarbeiterbeziehungen; Beziehungen zu und Forderungen von Kommunen und indigenen Bevölkerungsgruppen; politische Risiken; Verfügbarkeit und steigende Kosten für Personal und Ausrüstung; der spekulative Charakter der Mineralexploration und -erschließung einschließlich der Risiken des Erhalts und der Sicherung von notwendigen Lizenzen und Genehmigungen; abnehmende Mengen oder Erzgehalte der Mineralreserven während des Abbaus; die globale Finanzlage; die aktuellen Ergebnisse der gegenwärtigen Explorationsaktivitäten; Änderungen der Endergebnisse von Wirtschaftlichkeitsgutachten und Projektparametern, um unerwartete Wirtschaftsfaktoren und andere Faktoren zu berücksichtigen; Risiken von gestiegenen Kapital- und Betriebskosten; Umwelt-, Sicherheits- oder Behördenrisiken; Enteignung; der Besitzanspruch des Unternehmens auf die Liegenschaften einschließlich deren Besitz; Zunahme des Wettbewerbs in der Bergbaubranche um Liegenschaften, Gerätschaften, qualifiziertes Personal und deren Kosten; sowie Risiken hinsichtlich der Unsicherheit der zeitlichen Planung der Ereignisse einschließlich Steigerung der geplanten Produktionsrate. Die Aktionäre werden davor gewarnt, sich bedenkenlos auf solche zukunftsgerichteten Informationen zu verlassen.  Von Natur aus beinhalten zukunftsgerichtete Informationen zahlreiche – sowohl allgemeine als auch spezifische – Annahmen, typische Risiken und Unsicherheiten, die dazu beitragen können, dass Prognosen, Vorhersagen und verschiedene zukünftige Ereignisse nicht eintreten.  Caledonia ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen öffentlich auf den neuesten Stand zu bringen oder auf andere Weise zu korrigieren, weder aufgrund neuer Informationen bzw. zukünftiger Ereignisse noch aufgrund anderer Faktoren, die diese Informationen beeinflussen, außer dies wird gesetzlich gefordert.

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