Das Energieeinspeisegesetz (kurz EEG genannt) gibt es seit dem Jahr 2000. Hier wurden bestimmte Vergütungssätze für erneuerbare Energien auch aus Solaranlagen bezahlt. Die Dauer der Einspeisevergütung wurde auf 20 Jahre festgelegt.

Was passiert nach 20 Jahren, wenn die Solaranlagen aus dem EEG  Gesetz auslaufen?

Möglichkeit 1: Inwieweit ein Stromanbieter den Strom dann noch abkauft, ist fraglich, müsste er doch mindestens 0,20 € bezahlen um eine wirtschaftliche Nutzung möglich zu machen.

Möglichkeit 2: wahrscheinlich ist es dass die vorhandene Solaranlage als Eigenstromanlage weiter genutzt wird, dies spart teuren Strom aus dem Netz. Wichtig dabei ist das die Anlage dann mit einem Speicher verbunden wird.

Anlagen die aus dem EEG auslaufen, können unter bestimmten Bedingungen als Neuanlage wieder fungieren. Idealerweise bietet sich der RCT Lithium-Speicher als Möglichkeit zur Nutzung des Stromes an. Hier kann der Strom bis zu 100 % selbst genutzt werden, richtet sich natürlich nach der Größe der vorhandenen Photovoltaikanlage und der Größe des Speichers. Weitere Infos

 

 

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