Menschen mit Bluthochdruck können ihre Blutdruckwerte kostenlos in der Apotheke kontrollieren lassen. Anspruch darauf haben Versicherte einmal innerhalb von zwölf Monaten, wenn sie mindestens einen Blutdrucksenker verordnet bekommen. Bei einer Medikationsänderung verkürzt sich die Frist.
Im Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistung misst ein Mitglied des Apothekenteams dreimal hintereinander die Blutdruckwerte und berechnet den Mittelwert aus der zweiten und dritten Messung. Sind die Blutdruckwerte auffällig erhöht – ab welchen Werten genau, hängt vom Alter ab – wird der Patient oder die Patientin an den Arzt bzw. die Ärztin verwiesen. Neben den Messungen werden auch weitere Daten erfasst, zum Beispiel Risikofaktoren oder Begleiterkrankungen.
Hubmann: „Diesen ‚Blutdruck-TÜV‘ bieten viele Apotheken an. Am besten fragen Patienten in ihrer Nähe nach.“
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