Am morgigen Freitag beschließt der Bundestag das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Den aktuellen Gesetzentwurf kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:

„Das Motiv, die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in den eigenen vier Wänden zu stärken, ist grundsätzlich zu begrüßen. Durch die letzten Änderungen wird aber nur die ohnehin nicht ausreichende Dynamisierung der ambulanten Pflegeleistungen noch einmal verringert, von der viele pflegende Angehörige profitieren würden. Anders als die Leistungen der vollstationären Pflege sind die ambulanten Pflegeleistungen seit 2017 nicht mehr an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. So werden ambulante Pflegeleistungen sukzessive entwertet. Damit wird die Pflege- und Unterstützungsbereitschaft der pflegenden Angehörigen aufs Spiel gesetzt.

Wir begrüßen es, dass unsere Anregungen zur inhaltlichen Ausgestaltung des „Innovationsbudgets Pflege“ aufgenommen wurden. Denn Pflege findet vor Ort statt, daher sind die tatsächlich notwendigen Strukturen und deren Einbettung in die regionalen und lokalen gesellschaftlichen Gegebenheiten auch vor Ort zu schaffen. Eine Begrenzung auf vier Jahre ist jedoch unzureichend und kann den Bedarf nicht decken.

Insgesamt ist das PUEG nur ein erster, kleiner Schritt. Nach wie vor fehlt die langfristige Perspektive. Die Soziale Pflegeversicherung erhält weder die fünf Milliarden Euro Corona-Kosten zurück, die sie in der Pandemie ausgelegt hat, noch werden die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger, wie im Koalitionsvertrag verabredet, dauerhaft über Steuerzuschüsse finanziert. Stattdessen wendet man die drohende finanzielle Schieflage kurzfristig allein über steigende Beiträge ab. Das schafft aber höchstens bis zum Jahr 2025 Ruhe.“

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