Heute findet im Bundestag die erste Lesung der Novelle des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) statt, die wesentliche Mängel des erst kürzlich erlassenen Mechanismus zur Abschöpfung von Strommarkterlösen ausräumen soll. Der eingereichte Entwurf der Bundesregierung beeinflusst ebenfalls die Abschöpfung von Bioenergieanlagen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Die eigentlich als Reparatur gedachte Novelle des StromPBG schafft für die Bioenergie leider mehr neue Probleme, als bestehende zu lösen. Zum einen ist die teilweise Wiedereinführung der Zusammenfassungsregelung von Vor-Ort-BHKW und Satelliten-BHKW vollkommen unverständlich. Nachdem diese Regelung bei der Ausarbeitung der Strompreisbremse auf expliziten Wunsch der Regierungsfraktionen gestrichen wurde, soll sie nun wieder für Anlagen gelten, die nach dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden. Dies ist ein klarer Verstoß gegen den Wunsch des Gesetzgebers.

Zum anderen ist es nicht verständlich, warum der Geltungsbereich des Sicherheitszuschlages für Holzenergieanlagen nur bei Altholz gelten soll, andere holzartige Brennstoffe, die ebenfalls von hohen Preissteigerungen betroffen sind, jedoch außen vor lässt. Bei zu gering bemessenen Sicherheitszuschlägen können die hohen Kosten für Brennstoffe nicht mehr durch Erlöse auf dem Strommarkt gedeckt werden. Die Ausweitung des erhöhten Sicherheitszuschlags ist deshalb dringend nötig.

Grundsätzlich haben die Bioenergieverbände seit dem Beschluss des StromPBG die Auswirkungen des Gesetzes kritisch begleitet. Der unter hohem Zeitdruck eingeführte Abschöpfungsmechanismus war nicht nur äußerst komplex, sondern hat zudem insbesondere in der Bioenergiebranche neben großer Verunsicherung auch für Marktverwerfungen gesorgt. Gleichzeitig sind die Einnahmen durch die eingeführte Erlösobergrenze weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Hinter die Frage des Verhältnisses zwischen Kosten und Nutzen der Abschöpfung muss daher aus Bioenergiesicht mindestens ein großes Fragezeichen gestellt werden. Nur konsequent ist deshalb die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, die Abschöpfung bis zum 30. Juni 2023 zu befristen.“

Das Hauptstadtbüro Bioenergie hat zu diesen und weiteren Punkten eine Stellungnahme erarbeitet und auf der Webseite HBB veröffentlicht.

Über den Fachverband Biogas e.V.

Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
www.hauptstadtbuero-bioenergie.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Fachverband Biogas e.V.
Euref-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 (30) 27581790
Telefax: +49 (30) 275817929
http://www.biogas.org

Ansprechpartner:
Jörg Schäfer
Fachverband BIOGAS e.V.
Telefon: +49 (30) 2758179-15
Fax: +49 (30) 2758179-29
E-Mail: joerg.schaefer@biogas.org
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel