„Der BGH machte deutlich, dass nicht nur die Werbung, sondern eben auch die beworbenen Online-Glücksspiele unzulässig waren. Für die Spieler bedeutet das, dass sie ihr verlorenes Geld zurückverlangen können, weil die Spielverträge nichtig sind und die Betreiber der Online-Casinos keinen Anspruch auf das Geld haben“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Vor dem BGH ging es um Fernsehwerbung für illegale Online-Glücksspiele, die unter Domains mit der Endung .de angeboten wurden. Konkret ging es um die Webseiten www.onlinecasino.de, www.drückglück.de und www.wunderino.de. Die Domains waren auch jeweils über eine .com-Endung in deutscher Sprache aufrufbar, auf die die User weitergeleitet wurden. Eine erforderliche in Deutschland gültige Lizenz lag für die Glücksspielangebote nicht vor.
Der BGH folgte der Argumentation des Klägers, dass die Werbung wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, da für Glücksspiele geworben wurde, die in Deutschland verboten waren. Der beklagte Medienkonzern habe für die Ausstrahlung der Werbesports jedoch nicht einzustehen.
Der BGH führte weiter aus, dass im Glücksspielstaatsvertrag Verbote bzw. Beschränkungen für die Bewerbung von Glücksspielen geregelt sind. Diese Bestimmungen seien als Marktverhaltensregeln zum Schutz der Spielteilnehmer i.S. § 3a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu sehen.
Die Bedingungen für Online-Glücksspiele in Deutschland wurden zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Bis dahin war nach den Bestimmungen im Glücksspielstaatsvertrag Werbung für öffentliche Glücksspiele im Fernsehen bis auf wenige Ausnahmen für Lotterien oder Sport- und Pferdewetten verboten. Seit dem 1. Juli 2021 sei die Werbung im Fernsehen für Online-Glücksspiele zwar erlaubt, allerdings müsse der Anbieter der Online-Glücksspiele dann über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, so der BGH.
Die Karlsruher Richter machten weiter deutlich, dass sie die unter den Domains abrufbaren Glücksspielangebote für unzulässig halten, wenn die Betreiber nicht über eine in Deutschland erforderliche Konzession verfügen. Folglich dürften sie auch nicht beworben werden.
„Der BGH hat damit deutlich gemacht, dass Online-Glücksspiele in Deutschland ohne eine gültige Lizenz verboten sind. Damit können Spieler, die Geld bei illegalen Glücksspielen verloren haben, ihr Geld zurückfordern. Zahlreiche Gerichte haben schon entschieden, dass die Betreiber der Online-Casinos den Verlust erstatten müssen“, so Rechtsanwalt Cocron.
Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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