Aktuell stellt der Bund jährlich 790 Mio. Euro für die Städtebauförderung bereit. Davon profitieren deutschlandweit mehr als 2.200 Projekte in rund 2.000 Kommunen. Allerdings reicht das Geld vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen bei weitem nicht aus. Die Städtebaufördermittel müssen auf jährlich 1,5 Mrd. Euro aufgestockt werden.
Neben dem Fördermittelbedarf sind in den letzten Jahren auch die Ausgabereste, also die Höhe der nicht abgerufenen Mittel, gestiegen – von 4 Mio. Euro auf 680 Mio. Euro zwischen 2011 und 2021. Auch, wenn die Kommunen das vom Bund bereitgestellte Geld noch nicht abrufen konnten, brauchen sie es dringend, um ihre städtebaulichen Maßnahmen vollständig umsetzen zu können.
„Die Städtebauförderung ist für die Entwicklung lebenswerter und resilienter Städte gerade in der heutigen Zeit wichtiger denn je. So wirksam die Städtebauförderung vor Ort ist, so bürokratisch und umständlich sind allerdings auch ihre Verfahren. Komplizierte Vorschriften und unflexible Verfahren, die Bund, Länder und Kommunen vorgeben und von Antragstellern zu erfüllen sind, müssen sich dringend ändern. Dazu haben wir in einem Positionspapier bereits umfangreiche Vorschläge vorgelegt. Jetzt kommt es darauf an, die konkreten Vorschläge in die neue Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern aufzunehmen, damit die Städtebauförderung auch in Zukunft ihre positive Wirkung voll entfalten kann“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.
Das gemeinsam von GdW und dem Bundesverband DIE STADTENTWICKLER vorgelegte Positionspapier zur Vereinfachung und Flexibilisierung der Städtebauförderung finden Sie hier.
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