In seiner Begrüßung unterstrich BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz, dass der EHDS ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung der Gesundheitssysteme sei und dass die Debatte auf deutscher Ebene parallel an Fahrt aufgenommen habe. Der Präsident der BZÄK forderte, dass der EHDS die Prinzipien der informationellen Selbstbestimmung, des Datenschutzes und der Datensicherheit wahren müsse. Gleiches gelte für das Arztgeheimnis.
Angesichts anhaltend negativer Erfahrungen mit der Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems warnte Benz davor, dass durch den EHDS keine Mehrarbeit in den sowieso überlasteten Praxen entstehen dürfe – denn Personal sei extrem knapp. Mehrkosten müssten zudem vollumfänglich erstattet werden. Anderenfalls würden die Praxen weiter an Wettbewerbsfähigkeit um Fachpersonal verlieren.
Mit Blick auf die angestrebte sekundäre Nutzung der Gesundheitsdaten sprach sich Benz wegen der hohen Sensibilität von Gesundheitsdaten dafür aus, diese nur unter klaren Bedingungen und zum Zwecke einer gemeinwohlorientierten Forschung zuzulassen.
Hintergrund
Im Mai 2022 hat die EU-Kommission ihren EHDS-Vorschlag vorgelegt, der sich aktuell im Gesetzgebungsprozess befindet. Ziel des EHDS, der bis 2025 einsatzbereit sein soll, ist es, die nationalen Gesundheitssysteme der EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage interoperabler Austauschformate miteinander digital zu verbinden, um einen sicheren und effizienten Transfer von Gesundheitsdaten wie Patientenkurzakten, Rezepten, Laborergebnissen, Röntgenbildern und Impfnachweisen zu ermöglichen. Der EHDS soll Aspekte der primären und sekundären Nutzung von Gesundheitsdaten in der EU regeln. Neben einer verbesserten Versorgung von Patientinnen und Patienten erhofft man sich vom EHDS einen Innovationsschub in den Bereichen Gesundheitsforschung, Gesundheitswesen und Biowissenschaften.
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