Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) spricht sich zur Eröffnung des Frühjahrskongresses des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. für die Einführung einer Haftung der Hersteller digitaler Anwendungen aus, um gerade kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu entlasten.

In seiner Eröffnungs-Keynote zum Frühjahrskongress des BvD plädiert der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber dafür, eine Herstellerhaftung auch im Bereich des Datenschutzes einzuführen. „Wir müssen dafür sorgen, dass Dinge, die außerhalb des Datenschutzes Standard sind, auch im Datenschutz Geltung haben“, so Kelber. „Es kann nicht sein, dass vor allem auch kleine und mittlere Unternehmen dafür gerade stehen, was eigentlich die Microsofts, Googles und SAPs dieser Welt leisten müssten.“

Mit dieser Forderung stößt der BfDI auf breite Zustimmung bei den 300 Teilnehmenden aus der Datenschutz-Community, die heute und morgen für den zweitägigen Kongress in Berlin zusammenkommen. Es ist die mittlerweile 16. Ausgabe der BvD-Verbandstage. Ein Schwerpunkt liegt dieses Jahr auf dem Zusammenhang zwischen Datenschutz und Datensicherheit.

„Kein Datenschutz ohne Datensicherheit“ war dementsprechend auch der Grußwort-Titel des BvD-Vorstandsvorsitzenden Thomas Spaeing. Er wies darauf hin, dass in Zeiten akuter Cyberangriffe – eine Entwicklung, die nun durch die Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz nochmals beschleunigt wird, – auf öffentliche wie auch nicht-öffentliche Stellen Datenschutzbeauftragte eine wichtige Beratungsfunktionen haben. Dies auch hinsichtlich der Sicherheit der Verarbeitung von (nicht nur) personenbezogenen Daten der unterschiedlichen Betroffenenkreise übernehmen. Das gilt insbesondere bei KMU, da diese sich nicht immer eigene IT-Sicherheitsfachleute leisten können.

„Die Bedrohungslage im Cyber-Raum ist angespannt, dynamisch und damit so hoch wie nie“ konstatiert auch die Keynote der IT- und Cybersicherheitsexpertin Prof. Dr. Haya Shulman vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie. Als Ursachen hierfür sieht sie einerseits die schnelle und ungeordnete Digitalisierung durch Covid-19, die zu größerer Angriffsfläche, mehr Einfallstoren geführt hat, andererseits den derzeitigen Krieg Russlands gegen die Ukraine.

Dass Deutschland beim Niveau der Datensicherheit noch einigen Nachholbedarf hat, zeigte Shulman auf, indem sie ihre Studienergebnisse sowohl für den Bereich der deutschen Universitäten als auch politischer Parteien und öffentlicher Institutionen präsentierte. Auch Projekte wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte weisen eklatante IT-technische Mängel auf, wie beispielsweise den Verzicht auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie als weiterer Keynote-Speaker und IT-Security Analyst Carl Fabian Lübke (Flüpke) darlegte.

Nach dem heutigen Auftakt, zu dem heute Abend auch die Preisverleihung des Datenschutz Medienpreises DAME gehört (s. gesonderte Presseinformation am 10.05.2023), spricht am morgigen Mittwoch bei den BvD-Verbandstagen SPD-Abgeordnete Carmen Wegge über den aktuellen Stand des geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetzes. Jurist und Bürgerrechtler Max Schrems hält eine Keynote zu den Rechten betroffener Personen. Journalist Heribert Prantl referiert schließlich über das Spannungsverhältnis von Freiheitsrechten und dem Bedürfnis nach öffentlicher Sicherheit sowie die Notwendigkeit einer Balance von beidem. Neben den Keynotes thematisieren zahlreiche Fachvorträge aktuelle Praxisthemen aus dem beruflichen Alltag der Datenschutzbeauftragten.

Neben dem deutschsprachigen Kongressprogramm findet im Rahmen der BvD-Verbandstage erstmals auch ein internationaler Kongress des Dachverbands European Federation of Data Protection Officers (EFDPO) statt, zu deren Gründungsmitgliedern der BvD gehört. An zwei Tagen sprechen Referentinnen und Referenten aus Deutschland, Österreich, Frankreich, Liechtenstein, Griechenland und der Slowakei. Thematisch steht neben internationalem Datentransfer unter anderem die aktuelle europäische Digitalgesetzgebung im Zentrum, außerdem die koordinierte Durchsetzungsaktion des Europäischen Datenschutzausschusses zur Benennung und Stellung des Datenschutzbeauftragten.

Über den Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung ist der BvD die älteste Interessenvertretung für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte und -berater. BvD-Mitglieder sind in allen Branchen vertreten, insbesondere IT und IKT, Industrie/Produktion, Handel/Vertrieb, Beratung und Gesundheits- und Sozialwesen – und dort als konstruktiv-lösungsorientierte Datenschutzexperten ein wichtiger Partner für die verantwortliche Unternehmensleitung. Alle Vorstände, alle Leiter von Arbeitskreisen, Ausschüssen und Regionalgruppen des BvD bringen ihre praktische Erfahrung unentgeltlich in die Verbandsarbeit ein. Mit der Gründung des Europäischen Dachverbandes EFDPO hat der BvD die Weichen für verstärkte Vernetzung und Kommunikation auf EU-Ebene gestellt.

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