In der Regel kommen für den Meisterkurs und die Meisterprüfung Kosten zwischen 8.000 und 10.000 Euro auf einen zu. Wer nach der Gesellenprüfung nicht erst Berufserfahrung sammelt und Geld beiseitelegt, hat verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für die Weiterbildung zu stemmen. „Neben Aufstiegs-BAföG, der steuerlichen Geltendmachung oder auch der nachträglich zu beantragenden Meisterprämie im Handwerk gibt es die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zu treffen, die eine Kostenübernahme der Gebühren für die Vorbereitung und die Prüfung selbst regelt“, informiert Alexander Dirks.
Auch für den Betrieb sei dies eine Investition, doch auch für ihn könne sie sich lohnen. Das beginnt damit, dass Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Weiterbildungen finanzieren, die eigene Attraktivität steigern – in Zeiten des Arbeitskräftemangels ein wichtiges Instrument beim Besetzen freier Stellen. „Im Idealfall haben Handwerksbetriebe am Schluss einen zufriedenen, gut qualifizierten und produktiveren Arbeitnehmer“, sagt der Experte der Handwerkskammer. „Die Kosten sollten demzufolge über kurz oder lang amortisiert sein.“
Wichtig aus der Sicht des Betriebs ist jedoch eine klare Regelung für den Fall, dass Kosten übernommen werden. „Es bleibt ja nicht aus, dass der Mitarbeiter durch die Weiterbildung zum Meister seinen Marktwert steigert und anspruchsvolle Tätigkeiten ausüben kann“, so Alexander Dirks. „Wenn der Mitarbeiter direkt nach vollendeter Weiterbildung aus dem Betrieb ausscheidet, bleibt das Unternehmen auf den Kosten sitzen und kann vom zusätzlichen Wissen des Arbeitnehmers nicht profitieren.“ Rückzahlungsvereinbarungen in Kombination mit einer Betriebsbindung können das Unternehmen vor einem solchen Szenario schützen. Eine umfassende arbeitsrechtliche Vereinbarung, die bereits vor Antritt der Weiterbildung vereinbart wird, kann so bares Geld absichern.
„Es muss klar geregelt sein, welche Kosten der Weiterbildung in welcher Höhe übernommen werden und ob bei einer Freistellung eine Lohnfortzahlung festgelegt wird“, rät Alexander Dirks. In dem Vertrag müsse möglichst genau festgehalten werden, in welcher Staffelung eine Rückzahlung bei einem frühzeitigen Ausscheiden nach abgeschlossener Meisterausbildung aus dem Unternehmen vonstattengeht. „Je länger eine Weiterbildung dauert, umso länger kann die Betriebsbindung festgelegt werden“, so Dirks. Allerdings müsse diese angemessen sein. Der Experte der Handwerkskammer empfiehlt daher eine rechtliche Beratung. „Wenn eine vereinbarte Kostenübernahme seitens des Unternehmens bei einer korrekten rechtlichen Abwicklung erfolgt, dann ist dies definitiv für beide Seiten gewinnbringend“, sagt Alexander Dirks.
Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Meister im Handwerk ist Alexander Dirks, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Telefon 0621 18002-140, E-Mail: alexander.dirks@hwk-mannheim.de.
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-0
Telefax: +49 (621) 18002-199
http://www.hwk-mannheim.de
Telefon: +49 (621) 18002-104
Fax: +49 (621) 18002-152
E-Mail: marina.litterscheidt@hwk-mannheim.de