Um sicherzustellen, dass Frauen und Männer in der Europäischen Union (EU) gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit erhalten, müssen Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten ihren Mitarbeitern künftig regelmäßig Bericht über das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen erstatten. So soll es Arbeitnehmern ermöglicht werden, Gehälter leichter zu vergleichen und eventuelle Lohnunterschiede leichter aufzudecken. Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten müssen diese Informationen auf Anfrage von Arbeitnehmern vorlegen. Die ARAG Experten weisen auf eine entsprechende EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz hin, für deren Umsetzung in nationales Recht die 27 EU-Mitlgiedsstaaten nun zwei Jahre Zeit haben. Darüber hinaus enthält die EU-Richtlinie Maßnahmen, die Opfern von Lohndiskriminierung einen besseren Zugang zur Justiz gewährleisten.
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