Eine schwere Erkrankung und das Antibiotikum schlägt nicht an – immer häufiger ist von solchen Fällen zu hören. Der Grund: Bakterien haben Resistenzen entwickelt und die führen dazu, dass Arzneimittel, die vor wenigen Jahren noch für eine schnelle Heilung sorgten, praktisch unwirksam geworden sind. Ziel daher ist es, solche Resistenzen einzudämmen. Das gelingt nur, wenn der Gebrauch von Antibiotika eingegrenzt wird – auch in der Tierhaltung. Ein neues Tierarzneimittelgesetz regelt den Verbrauch. Was sich nun geändert hat – diese wichtigen Fragen beantwortet das Amt für Veterinärwesen in der folgenden Übersicht:

Kann eigentlich auf Antibiotika in der Tierhaltung komplett verzichtet werden?

Durch Bakterien verursachte Erkrankungen stellen für Mensch und Tier nach wie vor eine nicht zu unterschätzende Bedrohung für die Gesundheit dar. Um die Tiergesundheit zu erhalten, ist es wichtig, die Haltungsbedingungen und die Hygiene stetig im Auge zu behalten und zu verbessern. Dennoch sind bakterienverursachte Erkrankungen nicht gänzlich zu vermeiden. Sind Tiere erst einmal erkrankt, ist oftmals der Einsatz von Antibiotika notwendig, um eine Genesung zu erreichen. Ein solches Vorgehen erfordert schon allein der Tierschutz.

Was hat es nun mit diesen Resistenzen auf sich und wie gefährlich sind sie?

Um selbst zu überleben, haben Bakterien diese Fähigkeit entwickelt, Resistenzen gegenüber Antibiotika zu bilden, was somit deren Bekämpfung deutlich erschwert. Das Antibiotikum wirkt einfach nicht mehr. Hinzu kommt: Die Neuentwicklung von Antibiotika schreitet viel langsamer voran als die Ausbildung von Resistenzen. Somit verschärft sich die Situation stetig, dieses Problem ist EU-weit bekannt. Schon heute gibt es Krankheitserreger, die so gut wie nicht mehr mit den uns zur Verfügung stehenden antibiotischen Mitteln in den Griff zu bekommen sind.

Was also ist zu tun? Und wie reagiert der Gesetzgeber?

Die Entwicklung zeigt ja, dass es immer wichtiger wird, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung auf ein absolutes Mindestmaß zu begrenzen und zu überwachen. In diesem Zusammenhang wurde die Datenerfassung zur Antibiotikaverwendung bei Nutztieren europaweit neu geregelt.

Am 1. Januar ist das neue Tierarzneimittelgesetz in Deutschland in Kraft getreten, welches die EU-Regelungen national umsetzt. Ziel ist, die Ausbreitung von Resistenzen gegen Antibiotika bei allen Bakterien zu verhindern, damit Antibiotika ihre Wirksamkeit auch bei der Behandlung von schwerwiegenden Erkrankungen von Mensch und Tier behalten.

Es gab bereits ein Minimierungskonzept – was ändert sich nun durch das neue Tierarzneimittelgesetz?

Das bisher schon geltende Minimierungskonzept für Antibiotika in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen bezog sich ausschließlich auf Masttiere wie Mastrinder, Mastschweine, Masthähnchen und Mastputen, es wurde nun auf weitere Nutzungsarten wie Milchkühe, Kälber, die nicht im Haltungsbetrieb geboren wurden, Sauen mit Saugferkeln sowie Jung- und Legehennen ausgeweitet. EU-weit werden zudem ab 2026/2027 auch Antibiotikaverwendungen bei Schafen, Ziegen und Pferden sowie ab 2029/2030 bei Hunden und Katzen miterfasst und beobachtet.

Gibt es weitere Änderungen?

Neu ist auch, dass seit dem 1. Januar die Verantwortung der Meldung der in einem Betrieb verwendeten Antibiotika von den Landwirten auf die behandelnden Tierärzte übertragen wurde. Das macht auch Sinn, denn eine Verbesserung der Resistenzsituation und die sinnvolle Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung sind nur im Zusammenspiel von guter landwirtschaftlicher Tierhaltung und einer versierten Bestandsbetreuung durch praktischen Tierärzte zu erreichen.

Gibt es auch Ausnahmen?

Ja, in der Antibiotika-Arzneimittel-Verwendungsverordnung wurden Bestandsuntergrenzen festgelegt. Kleinere Betriebe sind von den Mitteilungspflichten hinsichtlich des Antibiotika-Minimierungskonzeptes befreit. Dazu gibt es ein Merkblatt, das unter yourls.vogelsbergkreis.org/antibiotikaminimierung eingesehen werden kann.

Wo finde ich weitergehende Informationen zu diesem Thema?

Alle Interessierten können sich beim Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Ordnungsangelegenheiten des Vogelsbergkreises über die geltenden Neuerungen informieren. Auf der Webseite des Vogelsbergkreises findet sich weiteres Informationsmaterial zur Arzneimittelminimierung und zu den Meldepflichten von Tierhaltern. Die müssen bis zum 14. Juli die Nutzungsarten über die HIT-Datenbank anmelden.

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