„Der Vorschlag der Europäischen Kommission überfordert unsere mittelständisch geprägte Unternehmerschaft völlig. Wir als BGA unterstützen ausdrücklich die Einhaltung und Durchsetzung von Nachhaltigkeitszielen und Menschenrechten entlang der Lieferkette. Aber der Richtlinienentwurf übertrifft das deutsche Lieferkettengesetz in vielen Anwendungsbereichen und birgt einen enorm hohen bürokratischen Aufwand“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen anlässlich der Abstimmung im Rechtsausschuss über den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen.

„Gerade für kleinere Unternehmen, die zumindest mittelbar von der Richtlinie betroffen sein werden, ist dies schlichtweg nicht zu schultern. Wir schwächen so unsere Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Drittländern“, so Jandura weiter. „Wir fordern daher eine generelle Ausnahme von KMU, eine Maximalharmonisierung der nationalen Richtlinien und eine Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung. Auch eine Positiv-/Negativ-Liste würde uns die Arbeit deutlich vereinfachen.“

„Besonders kritisch sehe ich die Gefahr, dass sich Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern zurückziehen könnten, weil sie die ihnen auferlegten Administrations- und Dokumentationspflichten nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand bewältigen könnten. Das würde die entwicklungsfördernde Wirkung globaler Wertschöpfungsketten schwächen und den Zweck des Gesetzes konterkarieren!“, schließt der Großhandelspräsident.

 

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