Die Bundesregierung hat gestern den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Danach sollen Öl- und Gasheizungen ab 2024 schrittweise verboten werden. Neue Heizungen sollen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, kritisierte das scharf:

„Habecks Heizungs-Hammer stellt eine kalte Enteignung dar. Zudem würde das Gebäudeenergiegesetz die Mieten explodieren lassen.

Eigentümer älterer Immobilien müssten sechsstellige Beträge investieren, um eine Wärmepumpe installieren zu können. Für die erforderliche Wärmedämmung und den Einbau einer Fußbodenheizung sowie die Wärmepumpe kämen schnell 100.000 € zusammen. Das könnten sich die wenigsten Menschen leisten. Für Rentner oder junge Familien stellt das eine teilweise Enteignung ihrer Immobilie dar. Wer sich diese Investition nicht leisten kann, muss sein Haus verkaufen. Angesichts der neuen Rechtslage ist das dann aber kaum noch etwas wert.

Mietern drohen immense Mieterhöhungen. Bei älteren Wohngebäuden müsste der Vermieter mindestens 1.000 Euro je Quadratmeter investieren, um eine Wärmepumpe einbauen zu können. Bei einer mit dieser Investition begründeten Modernisierungsmieterhöhung könnten nach § 559 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 8 Prozent auf die Miete umgelegt werden. Das wären pro Quadratmeter 80 Euro im Jahr oder 6,67 Euro im Monat. Zwar begrenzt § 559 Absatz 3 a BGB die höchstzulässige Mieterhöhung auf 3 Euro je Quadratmeter und Monat. Aber auch diesen Betrag könnten viele Mieter nicht bezahlen. Bei einer 75 Quadratmeterwohnung beliefe sich die Mieterhöhung auf sage und schreibe 225 Euro/Monat. Da überwiegend ältere Wohnungsbestände mit niedrigen Mieten betroffen sind, überforderte das die Mieter bei weitem.

Unbegreiflich ist, dass der verantwortliche Wirtschaftsminister Robert Habeck als Flensburger nicht über den Tellerrand zu den nördlichen Nachbarn in Dänemark guckt. Die sind bei der Energiewende im Gebäudesektor vorbildlich, weil bereits rund 75 Prozent der Immobilien an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen sind. Wenn diese mit erneuerbaren Energien betrieben werden, sind alle angeschlossen Immobilien klimaneutral und brauchen in keine aufwendige Wärmepumpe zu investieren. Für Deutschland wäre der richtige Kurs, dass zunächst die Kommunen ihre Hausaufgaben machen und Wärmepläne erarbeiten müssen. Erst danach dürfte das GEG für Immobilieneigentümer gelten, weil sonst riesige Fehlinvestitionen drohten.

Haus & Grund fordert die Landesregierung und insbesondere Bündnis 90/Die Grünen auf, über den Bundesrat den grünen Politiker Robert Habeck und das Gebäudeenergiegesetz auf einen sozial verträglichen Kurs zu bringen.

Über Haus & Grund Schleswig-Holstein – Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 72.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Haus & Grund Schleswig-Holstein – Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.
Stresemannplatz 4
24103 Kiel
Telefon: +49 (431) 6636-110
Telefax: +49 (431) 6636-188
http://www.haus-und-grund-sh.de

Ansprechpartner:
Alexander Blažek
Telefon: +49 (431) 6636-111
E-Mail: info@haus-und-grund-sh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel