Geplante Änderungen des Klimaschutzgesetzes vergrößern Gefahr, dass Klimaziele verfehlt werden / Konkrete Umsetzung entscheidend: Jahresscharfe Emissionsbudgets müssen eingehalten werden – jedes gerissene Jahresziel muss zur Verschärfung der folgenden Klimaziele führen

Der Expertenrat für Klimafragen hat mit seinem heutigen Bericht viele Warnungen der Umweltverbände vor den geplanten Änderungen am Klimaschutzgesetz unterstrichen. Er betont aber auch, wie sehr es nun auf die konkrete Umsetzung des Koalitionsbeschlusses ankomme. „Die geplanten Änderungen am Klimaschutzgesetz müssen so gestaltet werden, dass nicht nur das Jahres-Klimaziel 2030 sicher erreicht wird, sondern auch auf dem Weg dahin das Gesamt-Emissionsbudget bis 2030 nicht überschritten wird“, betont Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch. „Zudem muss sichergestellt sein, dass sich einzelne Sektoren nicht einfach darauf verlassen können, dass andere eine eigene Zielverfehlung ausgleichen. Jüngst klappte das nur, weil es durch die Energiekrise einen ungewünschten Produktionsrückgang der Industrie gab. Der Koalitionsausschuss hat bekräftigt, dass es in der Verantwortung der zuständigen Ministerien liegt, bei Zielverfehlung im eigenen Sektor die notwendigen Maßnahmen vorzuschlagen. Das muss in der Novellierung des Gesetzes sichergestellt werden. Die Letztverantwortung für die Einhaltung der Klimaziele trägt aber der Bundeskanzler."

Das vergangene Jahr hat die Gefahren einer Aufweichung der verpflichtenden Klimazielerreichung in jedem Sektor aufgezeigt. Obwohl der Gebäude- und insbesondere der Verkehrssektor nicht auf dem erforderlichen Transformationspfad zur Zielerreichung sind, wurden die Gesamtziele vor allem dank eines unerwarteten Emissionseinbruchs bei der Industrie eingehalten. Führt dies nun dazu, dass notwendige Schritte in den Bereichen Verkehr und Gebäude ausbleiben, droht in den kommenden Jahren eine umso größere Klimazielverfehlung, die dann nicht kurzfristig ausgeglichen werden kann. Bals: „Selbst, wenn dann – um Jahre verspätet – wirksame Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr eingeführt würden, hätten wir ein Problem: Das Klimaziel für 2030 könnte vielleicht noch erreicht werden, aber das für die Abwendung eines gefährlichen Klimawandels entscheidende verfügbare Emissionsbudget bis 2030 würde auf jeden Fall überschritten.“

Änderungen am Klimaschutzgesetz müssen BVerfG-Beschluss beachten

Überdies muss die Bundesregierung nun zügig klären, wie die geplante Umstellung auf Emissionsprojektionen als Grundlage für die Nachsteuerung beim Klimaschutz konkret gestaltet werden soll. Nach Ansicht von Germanwatch droht dort eine „Verantwortungslücke“, wenn immer erst nach zweimaliger Zielverfehlung gehandelt werden müsste. „Auch bei einer Berichterstattung mit Emissionsprojektionen sollte verpflichtend bleiben, dass in Sektoren, die die Ziele absehbar verfehlen, sofort wirkungsvolle Gegenmaßnahmen eingeführt werden müssen. Passiert dies erst bei zweimaliger Überschreitung, droht eine Zielverfehlung über mehrere Jahre, die das Emissionsbudget deutlich überzieht. Die Gefahr vergrößert sich noch bei anstehenden Bundestagswahlen, da eine Regierung versucht sein könnte, unpopuläre Beschlüsse lieber der Nachfolgeregierung zu überlassen“, so Bals. „Das hätte eine massive Verwässerung des deutschen Beitrags zum Klimaschutz zur Folge und wäre ein klarer Verstoß gegen die Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dies hat 2021 betont, dass notwendige Klimaschutzmaßnahmen nicht zulasten der jüngeren Generation immer weiter nach hinten verschoben werden dürfen.“

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