Viele Motorradfans haben ihre Maschinen aus dem Winterschlaf geweckt. Jetzt gilt es, das Kraftrad auf Vordermann zu bringen – auch mit Blick auf den Versicherungsschutz. „Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung möglich. Um Geld zu sparen, können Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer ihre Maschine im Winter ruhen lassen und auf Saisonkennzeichen setzen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die man anderen zufügt. Die Deckungssumme für diese Schäden sollte pauschal 100 Millionen Euro betragen.

Die Teil- und Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Motorrad ab. Der große Unterschied zwischen Voll- und Teilkasko ist, dass nur die Vollkasko selbstverschuldete Unfälle, Fahrerflucht und Vandalismusschäden einschließt. Allerdings ist sie teuer und deshalb auch nur für Neufahrzeuge und hochpreisige Maschinen empfehlenswert. Die Leistungen der Teilkasko umfassen beispielsweise Diebstahl, Brand oder Wildschäden. „Bei der Teilkaskoversicherung sollte der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichten. Nur unter dieser Voraussetzung zahlt die Versicherung, wenn man beispielsweise versehentlich ein Stoppschild überfährt. Andernfalls müsste man damit rechnen, dass die Teilkaskoversicherung nicht oder nur in geringem Umfang für den eigenen Schaden am Fahrzeug aufkommt“, erklärt Boss.

Mit Ruheversicherung sparen

Entscheiden sich Motorradfahrer*innen dafür, ihre Maschine im Winter in der Garage stehen zu lassen, können sie Geld bei der Versicherung und Kfz-Steuer einsparen. „Statt das Motorrad bei ihrer Zulassungsstelle an- und abmelden zu müssen, können sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Damit dürfen sie während eines zuvor vereinbarten Zeitraums unterwegs sein, beispielsweise von April bis Oktober. Zwischen November und März würde es beitragsfrei über die sogenannte Ruheversicherung laufen“, sagt Boss. Der mögliche Zeitraum für ein Saisonkennzeichen liegt zwischen zwei und elf Monaten. Es kann bei der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden.

BdV-Tipp zum Versichererwechsel: Möchte man den Versicherer wechseln, muss man die Kündigungsfristen beachten. In den meisten Verträgen ist eine Kündigungsfrist bis einen Monat vor Vertragsende festgelegt. Mit dem Vergleichsrechner von NAFI können Motorrad-Halter*innen Tarife vergleichen und einen günstigen Anbieter ermitteln, der die BdV-K.-o.-Kriterien berücksichtigt.

Über Bund der Versicherten e. V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

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