Seit Jahren dringen Private-Equity-Gesellschaften und andere große Finanzinvestoren in die vertragszahnärztliche Versorgung vor, in dem sie häufig kleine und marode Krankenhäuser aufkaufen, um sie dann lediglich als gesetzlich notwendiges Vehikel zur Gründung von investorengetragenen MVZ (iMVZ) und großer iMVZ-Ketten zu nutzen. Die Dynamik ist enorm: Mittlerweile liegt der Anteil der iMVZ an allen zahnärztlichen MVZ bei 29 Prozent (3. Quartal 2022) – Tendenz weiter steigend. Mit ihrem einseitigen Fokus auf schnelle Gewinnmaximierung stellen iMVZ eine erhebliche Gefahr für die Versorgungsqualität, das Patientenwohl und die Sicherstellung der Versorgung insgesamt dar, was u.a. durch ein Gutachten des IGES-Institutes belegt wird.
Wir begrüßen daher die klaren Worte des Bundesgesundheitsministers gegen iMVZ nachdrücklich: Der Minister hat angekündigt, den Aufkauf von Praxen durch Investoren mit absoluter Profitgier einen Riegel vorzuschieben und hierzu zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Einstieg der Heuschrecken und die absurden Gewinnkonzepte der Investoren unterbindet. Den dringenden politischen Handlungsbedarf zur Eindämmung von iMVZ sehen mittlerweile übrigens auch große Teile der Ärzteschaft und die Bundesländer, die sich über die Gesundheitsministerkonferenz seit Jahren für wirksame gesetzliche Instrumente gegen iMVZ stark machen.
Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass die Investoren-Lobby zunehmend kalte Füße bekommt und ihre Verbände losschickt, um mit Alibivorschlägen für „Transparenz“ ein vermeintliches Entgegenkommen zu signalisieren. Tatsächlich geht es einzig darum, die politische Debatte weichzuspülen und wirksame Maßnahmen im Sinne der Patientenversorgung zu verhindern.
Gleichzeitig darf sich niemand der Illusion hingeben, dass „Transparenz“ mehr wäre als ein völlig stumpfes Schwert beim Patientenschutz.Um die erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung an der Wurzel zu packen, braucht es jetzt eine standhafte Politik, die im Ergebnis klare gesetzliche Vorgaben gegen die ungebremste Ausbreitung von iMVZ auf den Weg bringt:
Bei der Gründung von zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren durch ein Krankenhaus sollte künftig ein räumlicher und fachlicher (zahnmedizinischer) Bezug zum Trägerkrankenhaus bestehen.
Es kann nicht sein, dass eine als „Gründungsvehikel“ benutzte kleine orthopädische Rehaklinik in Baden–Württemberg z. B. eine zahnärztliche Praxiskette in Norddeutschland betreibt.
Ferner stellen Änderungsvorschläge aus dem Bereich des Zahnheilkundegesetzes eine zusätzliche Möglichkeit dar, um sicherzustellen, dass Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren ausgeschlossen werden.
Die Politik darf jetzt nicht den Fehler machen, der „Weichspüler-Taktik“ der Investorenvertreter auf den Leim zu gehen und ihre leeren Worthülsen für bare Münze zu nehmen. Ein Ende der Goldgräberstimmung in der Investorenbranche wird es ohne räumliche und fachliche Begrenzung der Gründungsbefugnis für Krankenhäuser nicht geben.
Bundeszahnärztekammer
Chausseestraße 13
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 40005-0
Telefax: +49 (30) 40005-200
http://www.bzaek.de
Leiterin PR
Telefon: +49 (30) 40005-150
E-Mail: presse@bzaek.de
Telefon: +49 (30) 280179-27
E-Mail: presse@kzbv.de
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 40005-150
Fax: +49 (30) 40005-159
E-Mail: j.frey@bzaek.de