Den Autoherstellern kann am 21. März 2023 der Diesel-Abgasskandal gewaltig auf die Füße fallen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet in einem Daimler-Verfahren, ob Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten rechtens sind. Auch die sogenannte Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene Kilometer bisher abziehen lassen mussten, steht auf der Kippe (Az.: C-100/21). Generalanwalt Athanasios Rantos hat in seinen Schlussanträgen vom 6. Juni 2022 dem EuGH empfohlen, die Hürden für Klagen deutlich zu senken und das Strafmaß gegen die Autohersteller in einem spürbaren Rahmen zu halten. Damit widerspricht der Generalanwalt mit seinen Schlussanträgen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht von einem durchweg verbraucherfreundlichen Urteil aus. Denn in der Regel folgt der EuGH den Anträgen des Generalanwalts. Die Chancen auf Schadensersatz sind derzeit enorm gestiegen. Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Mehr Infos zu den Entwicklungen am EuGH gibt es auf unserer Spezial-Website.

Was bedeutet ein verbraucherfreundliches EuGH-Urteil am 21. März 2023?

Im aktuellen Fall geht es vor dem EuGH um einen Mercedes 220 CDI, bei dem ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt. Durch das Thermofenster wird die Abgasreinigung bei kühleren Temperaturen reduziert, was einen Anstieg der Stickoxid-Emissionen zur Folge hat. Der Käufer machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Das Landgericht Ravensburg legte das Verfahren dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos machte in seinen Schlussanträgen – eine Art Plädoyer – deutlich, dass er die Schadenersatzansprüche für gerechtfertigt hält, weil Mercedes fahrlässig gehandelt hat. Aus Sicht Ihrer Dieselskandal-Anwälte wird es nach einem positiven Urteil des EuGH am 21. März 2023 wesentlich leichter sein, erfolgreich gegen Automobilhersteller Schadensersatz einzuklagen. Nicht nur die Erfolgsaussichten werden steigen, auch viel mehr Dieselfahrer sind klageberechtigt. Warum ist das so?

  1. Das Thermofenster wird gleich gesetzt mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen. Abschalteinrichtungen sorgen dafür, dass die Abgasreinigung auf dem Prüfstand gesetzeskonform funktioniert. Im normalen Straßenverkehr verpesten die Diesel die Umwelt und gefährden die Gesundheit der Menschen.
  2. Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen kann bereits genügen, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen.
  3. Lässt sich ein sittenwidriges und vorsätzliches Handeln im Diesel-Abgasskandal nachweisen, steht einer Verurteilung zu Schadensersatz bisher auch nichts im Wege. Der BGH beharrt jedoch bisher auf den Nachweis des vorsätzlichen Handelns. Das stellt sich für Kläger jedoch schwierig dar, weil niemand Einblick in die Entscheidungsstrukturen der Autohersteller hat.
  4. Der Bundesgerichtshof hat in einem VW-Urteil den sogenannten Restschadensersatz (BGB §852) bestätigt. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
  5. Da das Thermofenster in beinahe allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher problemlos gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das wären neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jepp, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.
  6. Achtung Wohnmobil-Fahrer: Der durch Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis) in die Wohnmobilbranche hineingetragene Abgasskandal wird aufgrund des zu erwartenden EuGH-Urteils neue Dynamik erhalten. Die meisten Verfahren sind in Erwartung des EuGH von deutschen Gerichten auf Eis gelegt worden. Alles andere als Verurteilungen von FCA zur Zahlung von Schadensersatz wären eine Überraschung.

Diesel-Abgasskandal muss neu aufgerollt werden

Der Diesel-Abgasskandal ist auch siebeneinhalb Jahre nach der Aufdeckung immer noch nicht abschließend juristisch aufgearbeitet. Das liegt auch daran, dass die Autohersteller immer wieder mit neuen Techniken die Abgasreinigung manipulieren. Hier kurz die wichtigsten Entwicklungen im Diesel-Abgasskandal.

  • Volkswagen hatte den Skandal 2015 mit dem Dieselmotor EA189 ursprünglich losgetreten. Hier sind die Manipulationen bereits in großem Umfang aufgearbeitet worden. Das liegt auch daran, dass VW besonders dreist schummelte und die Abschalteinrichtungen auf das Prüfumfeld der Zulassungsbehörden zugeschnitten waren. Der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilte VW im Mai 2020.
  • Kurz zuvor war es den Inhabern der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in der ersten Musterfeststellungsklage der Bundesrepublik gelungen, VW einen Vergleich für 260.000 geschädigte VW-Kunden abzuringen. 830 Millionen Euro Entschädigung bedeutet das für die an der Klage teilenehmenden Verbraucher.
  • Die Automobilindustrie glaubte nun, der Abgasskandal sei zu Ende. Ein gewaltiger Irrtum. Die Manipulatoren hatten nicht mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gerechnet. Bereits 2020 machte der EuGH generell klar, dass sogenannte Abschalteinrichtungen nicht verbaut werden dürfen, um nur auf dem Prüfstand die gesetzlichen Abgasgrenzwerte einzuhalten.
  • Nach und nach rückte der Hersteller Daimler in den Mittelpunkt der Ermittlungen. Daimler hat die Täuschung etwas geschickter aufgebaut als VW und konnte damit leider sogar den BGH überzeugen. Da die Abschalteinrichtungen bei Mercedes nur auf Temperaturen reagieren, nahm dieser an, es lasse sich nicht nachweisen, dass das in Täuschungsabsicht gemacht wurde. Doch der EuGH stellte am 6. November 2022 fest, dass auch das sogenannte Thermofenster illegal ist (Az.: C-873/19).
  • Spätestens als das Verwaltungsgericht Schleswig am 20. Februar 2023 das Software-Update zum VW-Skandalmotor EA189 einkassierte und für illegal erklärte, war klar, dass der Diesel-Abgasskandal neuaufgerollt werden muss. (: 3 A 113/18). Denn beim Update handelt es sich um ein Thermofenster, das die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur regelt – sprich ausschaltet.
  • Und das Verwaltungsgericht Schleswig machte auch klar, dass die Zulassungsbehörde dafür Sorge zu tragen hat, dass die Fahrzeuge wieder in einen gesetzeskonformen Zustand versetzt werden müssen. Heißt übersetzt: Stilllegungen oder Entzug der Typgenehmigung sind denkbar. Verbraucher sollten daher schnell handeln und Klage gegen den Fahrzeughersteller ihres Diesels einreichen. Thermofenster in beinahe allen Modellen verbaut.

Fazit: Vom Diesel-Abgasskandal betroffene Verbraucher müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Die Bosch-Papers: Wende im Diesel-Abgasskandal

Zu diesen verbraucherfreundlichen Entwicklungen vor Gericht kommen noch die von der DUH veröffentlichten Bosch-Papers. Aus den Dokumenten geht klar hervor, dass alle Hersteller beim Automobilzulieferer Abschalteinrichtungen bestellt haben, um die gesetzlichen Abgasnormen zu umgehen. Bosch hat die Hersteller darauf hingewiesen, dass die Abschalteinrichtungen nicht regelkonform sind. Hier kurz zusammengefasst die Bosch-Papers:

  • Seit 2006 hat die Automobilindustrie die Abgasmanipulation geplant. 44 der sogenannten illegalen Abschalteinrichtungen wurden nachweislich bei Bosch bestellt.
  • Bosch hat die Hersteller über die Illegalität der Software informiert. Nicht nur VW, Mercedes, Audi, Porsche, Opel und BMW haben Software zur Abgasmanipulation bei Bosch bestellt, auch Fiat und Toyota gehörten zur Kundschaft.
  • Selbst bei den scheinbar sauberen AdBlue-Motoren manipulieren die Hersteller die Abgasreinigung.
  • Damit ist offensichtlich die komplette Dieselflotte auf deutschen Straßen illegal unterwegs. Ihnen müsste die Fahrerlaubnis entzogen werden – die Stilllegung droht.
  • Und noch etwas hat sich herausgestellt: Die Autobauer manipulieren mit Hilfe einer Software auch Benzinmotoren.
  • Ein weiterer spannender Aspekt: Bosch soll darauf hingewiesen haben, dass der Einbau behördlich abgesprochen werden müsse, weil er illegal sei. Ob und wie die Absprachen ausgesehen haben könnten, müsse jetzt genau geklärt werden. Aus Sicht der Kanzlei Stoll & Sauer muss der Abgasskandal in jedem Fall neu aufgerollt und die Rolle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und des Bundesverkehrsministeriums neu bewertet werden.

Unterm Strich lässt sich sagen: Die Automobilindustrie verkauft seit 16 Jahren nicht genehmigungsfähige Fahrzeuge. Die Verbraucher sind aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nach BGB §826 sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden. Die Fahrzeuge sind ihr Geld nicht wert. Den Verbrauchern steht Schadensersatz zu.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Erb-, Versicherungs-, Sozial-, Wohn- und Mieteigentums- , Handels- und Gesellschafts- sowie Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

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