Heute wird mit etlichen Änderungsanträgen der Gesetzentwurf zur Umwandlung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in eine Stiftung verabschiedet. Obwohl der GKV-Spitzenverband nun doch stärkere Mitspracherechte erhalten soll, lehnen die Betriebskrankenkassen die weiterhin vorgesehene überwiegende Finanzierung aus Beiträgen der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ab. Nun verzichtet der Gesetzgeber außerdem noch auf eine freiwillige Beteiligung der privaten Kassen. Dies wird vorhersehbar zur Unterfinanzierung der Stiftung führen.

„Die Finanzierung der UPD-Stiftung aus Steuermitteln wäre eine logische Konsequenz. Auch mit den Änderungsanträgen dienen die Leistungen der UPD nicht allein den GKVVersicherten. Sie kommen der Gesamtbevölkerung zugute“, sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes. „Die UPD-Beratung gleicht damit einer allgemeinen Verbraucherberatung. Warum sollte dies zu 93 Prozent über Beitragsgelder finanziert werden? Im Übrigen sieht dies auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kritisch. Es ist Kernkompetenz der Gesetzlichen Krankenkassen, Versorgung zu gestalten und Versicherte zu beraten. Dafür die Beitragsgelder einzusetzen, das ist sinnvoll.“

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