Zum 1.1.2023 wurde die Besteuerung von Photovoltaikanlagen (PVA) vereinfacht. Trotz der Erleichterungen bestehen weiter erhebliche Unsicherheiten, was die Neuregelung anbetrifft. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun das endgültige Schreiben zum Nullsteuersatz veröffentlicht und erläutert darin die Voraussetzungen für dessen Inanspruchnahme. Die Regelungen wurden in diesem finalen Schreiben noch einmal erheblich geändert – meist zugunsten der PVA-Betreiber.

Nach einer Darstellung der Grundlagen der Umsatzbesteuerung von Photovoltaikanlagen stellt dhpg-Umsatzsteuerexperte Gert Klöttschen die wesentlichen Inhalte des finalen BMF-Schreibens vor, geht auf häufige Fragestellungen ein und gibt Handlungsempfehlungen hierzu.

Dies sind die Themen:

  • Umsatzsteuerliche Grundlagen bei Photovoltaikanlagen
  • Inhalte des finalen BMF-Schreibens vom 27.2.2023
  • Voraussetzungen für den Nullsteuersatz
  • Nachweispflichten für Lieferanten

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