Ein von Germanwatch in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hat gerade bestätigt, dass die Regierung als Ganzes in der Pflicht ist, die Vorgaben aus dem Klimaschutzgesetz (KSG) einzuhalten. Bals: „Der Bundeskanzler muss das nötigenfalls mit seiner Richtlinienkompetenz durchsetzen.“
Das Gutachten zum KSG zeigt auch: Die Strategie des Bundesverkehrsministers Wissing, Emissionsminderungen auf die lange Bank zu schieben, verkennt die Rechtslage. Die Jahresemissionsmengen müssen schon in dem Jahr, nachdem die Zielverfehlung festgestellt wurde, wieder eingehalten werden.
„Es gibt überhaupt keine Legitimation für die Aufschieberei im Verkehrssektor. Vorschläge liegen genügend auf dem Tisch: Mit einem allgemeinen Tempolimit ließe sich die Emissionslücke schnell zu einem Großteil schließen, ohne Mehrkosten für die Steuerzahler. Zudem sollte jetzt der Ausbau der Autobahnen gestoppt und viel mehr in die klimafreundliche Schiene investiert werden. Es liegt allein am politischen Willen der Bundesregierung, ob wir unsere Klimaziele einhalten oder nicht“, so Kai Bergmann, Referent für deutsche Klimapolitik bei Germanwatch.
Link zum Rechtsgutachten zum Verstoß der Bundesregierung gegen das KSG: www.germanwatch.org/de/87985
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