Dass Fußgänger die Straße bei Rot nicht überqueren dürfen, weiß jedes Kind. Aber was ist, wenn sie die Ampel oder den Zebrastreifen umgehen und einfach ein paar Meter weiter die Straßenseite wechseln, weil sie beispielsweise noch den Bus erwischen möchten? In welchen Fällen Fußgänger verpflichtet sind, einen Übergang zu nutzen, ob sie umkehren müssen, wenn die Ampel beim Betreten der Fahrbahn auf Rot schaltet und welche Strafen bei Verstößen drohen, weiß Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung.

Gesetzliche Grundlage: Die Straßenverkehrsordnung

Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass sie auch als Fußgänger Teilnehmer am Straßenverkehr sind. Daher gelten auch für sie, genau wie für Auto- und Radfahrer, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). § 25 legt fest, an welche Regeln sie sich halten müssen. „Fußgänger sind unter anderem dazu verpflichtet, den Gehweg zu benutzen“, erläutert Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung. „Missachten sie die Vorschriften der StVO drohen ihnen ebenfalls Verwarn- oder Bußgelder.

Wartepflicht an der Ampel

Bei Rot musst du stehen, bei Grün darfst du gehen – diese Redewendung ist den meisten bekannt. Doch was gilt eigentlich, wenn Fußgänger einige Meter von der Ampel entfernt über die Straße gehen? „Der sogenannte Wirkungsbereich von Ampeln liegt bei fünf Metern“, so Müller. „Wer innerhalb dieses Bereichs die Straße bei grün überquert, verstößt demnach nicht gegen seine Wartepflicht.“ Der Abstand wird ab der gestrichelten Linie, die sich am Übergang für Fußgänger befindet, gemessen. „Fußgänger, die die Straße weiter entfernt oder einem gänzlich anderen Bereich kreuzen, missachten streng genommen das Rotlicht nicht“, so der IDEAL-Experte. Ihnen droht dennoch ein Bußgeld von fünf Euro, weil sie die laut § 25, Abs. 3 vorgeschriebene Nutzung der „Fußgängerfurt“ – so der Fachbegriff für den mit Ampeln und Markierung gekennzeichneten Fußgängerüberweg an Kreuzungen – nicht beachtet haben. Kommt es zu einem Unfall, sind zehn Euro fällig. Gegen Wiederholungstäter können unter Umständen sogar Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot verhängt werden. Übrigens: Ist die Ampel abgeschaltet oder blinkt nur gelb, hat immer der fließende Verkehr Vorrang.

Welche Entfernung ist zumutbar?

Passanten müssen außerdem sogenannte Fußgängerüberwege, also Zebrastreifen, nutzen, wenn vorhanden. Müller rät ihnen daher, sich nicht nur zur Unfallvermeidung nach gesicherten Übergängen umzusehen. Doch auch hier stellt sich die Frage, in welcher Entfernung diese Pflicht gilt und welche Distanz zur nächsten Ampel oder dem Zebrastreifen zumutbar ist? „Hierfür gibt es keine einheitliche Regelung“, weiß der Rechtsexperte. „So hat das OLG Hamm beispielsweise entschieden, dass bei starkem Verkehr 30 Meter bis zum nächsten Zebrastreifen oder 40 Meter zur nächsten Ampel tragbar sind.“ Je nach Umständen und Einzelfall können die Entscheidungen hierzu unterschiedlich ausfallen.

Weit und breit kein Fußgängerüberweg in Sicht?

Falsches oder unvorsichtiges Überqueren der Straße ist eine der häufigsten Unfallursachen bei Fußgängern. „Ist keine Ampel oder kein Zebrastreifen in der Nähe, sollten Fußgänger laut StVO die Fahrbahn unter ständiger Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf der kürzesten Strecke zügig und quer zur Fahrtrichtung überschreiten“, so Müller. Egal ob an Ampel, Zebrastreifen, Verkehrsinsel, Einmündung oder Kreuzung: Fußgänger sollten sich vor dem Überqueren der Straße mit einem Blick nach links und rechts vergewissern, dass kein Auto kommt oder herannahende Fahrzeuge sie wahrnehmen, bevor sie die Straße betreten. Vor allem bei Dunkelheit, Regen oder lebhaftem Verkehr empfiehlt der IDEAL Experte Fußgängern die sicherste Option zu wählen und am besten nur an einer Ampel oder einem Zebrastreifen über die Straße zu gehen, um das Unfallrisiko zu reduzieren.

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Über die IDEAL Versicherung AG

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