Wird ein Tier verletzt, so kann es sein, dass der Schädiger Behandlungskosten zu ersetzen hat, die den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, das die Halterin eines Hundes zum Ersatz der Behandlungskosten für ein Pferd verurteilte. Das Pferd wurde von dem Hund über eine weite Strecke gejagt, stürzte dabei mehrfach und zog sich schwere Verletzungen zu. Ein Halter trage Verantwortung für ein Tier als Mitgeschöpf, so die Begründung der Richter (Az.: 20 U 36/20).
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