Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau eines Gartens sind laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs keine außergewöhnlichen Belastungen, da sie nicht zwangsläufig entstanden sind. Der Umbau sei zwar Folge der Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Die Aufwendungen seien aber nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge eines frei gewählten Freizeitverhaltens (Az.: VI R 25/5).
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