„Damit wir auch künftig Erfolge für den Artenschutz feiern können, müssen die Vertragsstaaten die Schwächen des CITES-Abkommen ausbessern. Dazu gehört, entschlossener gegen Wilderei vorzugehen und illegalen Handelspraktiken einen Riegel vorzuschieben. Andernfalls fallen unsere Artenschutz-Erfolge der Kriminalität zum Opfer“, sagt Dr. Arnulf Köhncke, Fachbereichsleiter Artenschutz beim WWF Deutschland.
Zu den Erfolgen des CITES-Abkommen zählen zum Beispiel Nilkrokodile und Vikunjas, eine südamerikanische Kamelart. Letztere standen wegen hoher Nachfrage nach ihrem Fell und Fleisch in den 1960er Jahren kurz vorm Aussterben. Um das Vikunja vor der wirtschaftlichen Übernutzung zu schützen, nahmen die Vertragsstaaten es 1975 in Anhang I des Abkommens auf. Dank des damit erfolgten internationalen Handelsverbots haben sich die Bestände wieder erholt. Heute streifen rund 500.000 Vikunjas durch die Anden, und ihre Wolle kann nachhaltig wirtschaftlich genutzt werden. Auch das Nilkrokodil ist in einigen Ländern Afrikas nicht mehr komplett vom Handel ausgeschlossen. Noch in den 1970er Jahren waren die Bestände aufgrund der Beliebtheit von Krokodilleder stark dezimiert.
Weniger Grund zum Feiern haben laut WWF Tiger sowie afrikanische Elefanten und Nashörner. Zwar ist der kommerzielle internationale Handel von Tigerprodukten seit den 1980er Jahren verboten. Dennoch landen laut Schätzungen des Artenschutznetzwerks TRAFFIC jedes Jahr mindestens 150 Tiger als Bettvorleger, Amulette oder vermeintliche Medizin auf dem internationalen Markt. Grund dafür ist die Zunahme von Wilderei und Schmuggel. Ähnlich sieht es bei Elefanten-Elfenbein und Nashorn-Horn aus – der internationale Handel ist seit langem komplett untersagt, aber der Schmuggel und die Wilderei reißen nicht ab. „Wenn wir nicht konsequenter gegen den illegalen Handel mit diesen bedrohten Tier-Ikonen und die Wilderei vorgehen, setzen wir unsere Erfolge beim Schutz dieser Arten aufs Spiel“, warnt Köhncke.
In den kommenden Jahren kommt es laut WWF entscheidend darauf an, Beschlossenes umzusetzen. Dazu gehört, den internationalen Handel von Haien und Rochen einzuschränken. Die Vertragsstaaten haben sich auf der letzten Konferenz dazu verpflichtet, 60 Hai- und 37 Rochenarten in Anhang II des Abkommens aufzunehmen. „Damit sich die Bestände erholen können, braucht es eine rasche Umsetzung. Haie und Rochen wachsen sehr langsam, einige Arten erreichen die Geschlechtsreife erst mit 30 Jahren“, so Köhncke. Derzeit gilt ein Drittel der über 1.200 Hai- und Rochenarten vor allem wegen Überfischung als bedroht.
Hintergrund:
Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) reguliert seit dem 3. März 1973 den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und ist eines der bedeutendsten internationalen Naturschutzabkommen. Über 180 Vertragsstaaten treffen sich alle drei Jahre auf der CITES- Vertragsstaatenkonferenz. Zuletzt fand diese im November 2022 in Panama statt.
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