Die Europäische Kommission hat heute ihren Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung mariner Ökosysteme für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei, ihre Mitteilung über die Energiewende im Fischerei- und Aquakultursektor der EU sowie ihre Bewertung der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) seit der letzten Reform im Jahr 2013 veröffentlicht.
Heike Vesper, Geschäftsleiterin Transformation beim WWF Deutschland, sagt dazu: „Aus gutem Grund wurden die Veröffentlichungen heute gebündelt: Es gibt keine nachhaltige Fischerei, solange wir uns nicht mit den Auswirkungen der Fischerei auf die Meeresökosysteme und das Klima befassen. Wir müssen uns klarmachen: Fischerei ist der größte Treiber für den Verlust von Biodiversität in den Ozeanen. Eine wirksame Kontrolle der Fischereiaktivitäten einzuführen ist das A und O zum Schutz mariner Artenvielfalt“. Überfischung, Beifang und zerstörerische Fangmethoden wie Grundschleppnetze lassen Fischbestände seit Jahren schrumpfen und bringen die Meeresökosysteme und ihre Biodiversität in Gefahr. Der WWF begrüßt daher, dass der vorgelegte Aktionsplan auf konkrete Maßnahmen pocht, um die jahrzehntelange Trennung zwischen Fischerei- und Umweltpolitik zu überwinden und das Umsetzungsdefizit zu beenden.
Die EU-Kommission hat die Mitgliedsstaaten aufgefordert, bis Ende März 2024 nationale Fahrpläne mit konkreten Maßnahmen für den Umbau zu einer nachhaltigen und ökosystembasierten Fischerei vorzulegen. Angesichts der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Meeresoffensive und der “Leitbildkommission zur Zukunft der Ostseefischerei” sieht der WWF die Bundesregierung in besonderer Pflicht. „Fischereiminister Özdemir und Umweltministerin Lemke müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass Fischereimanagement nicht länger abgekapselt und ohne Verantwortung für die durch Fischerei verursachte Zerstörung der Meeresumwelt betrieben wird.“, betont Heike Vesper.
Dabei kommt es laut WWF besonders darauf an, für wirklichen Schutz in Meeresschutzgebieten zu sorgen, also die Nutzung und Befischung hier zu beschränken. Gezogenes, grundberührendes Fanggerät, wie zum Beispiel die zerstörerische Grundschleppnetzfischerei, bei der schwere Metallketten den Meeresboden verwüsten, muss rasch eingedämmt werden. Bedrohte Arten wie Haie, Rochen oder Schweinswale sollen besser vor Fischerei geschützt werden Grundvorrausetzung für das Gelingen dieser Schutzmaßnahmen und entscheidend, um die Verpflichtungen des Kunming-Montreals Abkommens zum Schutz der biologischen Vielfalt zu erreichen, ist aus WWF-Sicht jedoch die wirksame Kontrolle der Fischerei: „Nur wenn bekannt ist, wieviel Fisch einer Art jedem Bestand tatsächlich entnommen wird, kann Überfischung gestoppt und in Zukunft verhindert werden. Um die Bedrohung empfindlicher und geschützter Arten im Meer zu unterbinden, braucht es Fischereikontrolle, die Rückwürfe von Fisch und Meerestieren auf See effektiv kontrollieren und verhindern kann“, verdeutlicht Heike Vesper, Leiterin Transformation des WWF Deutschland. Über das entsprechende EU-Gesetzespaket, die sogenannte Fischereikontroll-Verordnung, wird in der EU seit langem verhandelt. Der WWF warnt vor Gesetzeslücken, die die Wirksamkeit der Verordnung und die Ziele des Aktionsplans untergraben.
Heike Vesper, Geschäftsleiterin Transformation beim WWF Deutschland, sagt dazu: „Aus gutem Grund wurden die Veröffentlichungen heute gebündelt: Es gibt keine nachhaltige Fischerei, solange wir uns nicht mit den Auswirkungen der Fischerei auf die Meeresökosysteme und das Klima befassen. Wir müssen uns klarmachen: Fischerei ist der größte Treiber für den Verlust von Biodiversität in den Ozeanen. Eine wirksame Kontrolle der Fischereiaktivitäten einzuführen ist das A und O zum Schutz mariner Artenvielfalt“. Überfischung, Beifang und zerstörerische Fangmethoden wie Grundschleppnetze lassen Fischbestände seit Jahren schrumpfen und bringen die Meeresökosysteme und ihre Biodiversität in Gefahr. Der WWF begrüßt daher, dass der vorgelegte Aktionsplan auf konkrete Maßnahmen pocht, um die jahrzehntelange Trennung zwischen Fischerei- und Umweltpolitik zu überwinden und das Umsetzungsdefizit zu beenden.
Die EU-Kommission hat die Mitgliedsstaaten aufgefordert, bis Ende März 2024 nationale Fahrpläne mit konkreten Maßnahmen für den Umbau zu einer nachhaltigen und ökosystembasierten Fischerei vorzulegen. Angesichts der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Meeresoffensive und der “Leitbildkommission zur Zukunft der Ostseefischerei” sieht der WWF die Bundesregierung in besonderer Pflicht. „Fischereiminister Özdemir und Umweltministerin Lemke müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass Fischereimanagement nicht länger abgekapselt und ohne Verantwortung für die durch Fischerei verursachte Zerstörung der Meeresumwelt betrieben wird.“, betont Heike Vesper.
Dabei kommt es laut WWF besonders darauf an, für wirklichen Schutz in Meeresschutzgebieten zu sorgen, also die Nutzung und Befischung hier zu beschränken. Gezogenes, grundberührendes Fanggerät, wie zum Beispiel die zerstörerische Grundschleppnetzfischerei, bei der schwere Metallketten den Meeresboden verwüsten, muss rasch eingedämmt werden. Bedrohte Arten wie Haie, Rochen oder Schweinswale sollen besser vor Fischerei geschützt werden Grundvorrausetzung für das Gelingen dieser Schutzmaßnahmen und entscheidend, um die Verpflichtungen des Kunming-Montreals Abkommens zum Schutz der biologischen Vielfalt zu erreichen, ist aus WWF-Sicht jedoch die wirksame Kontrolle der Fischerei: „Nur wenn bekannt ist, wieviel Fisch einer Art jedem Bestand tatsächlich entnommen wird, kann Überfischung gestoppt und in Zukunft verhindert werden. Um die Bedrohung empfindlicher und geschützter Arten im Meer zu unterbinden, braucht es Fischereikontrolle, die Rückwürfe von Fisch und Meerestieren auf See effektiv kontrollieren und verhindern kann“, verdeutlicht Heike Vesper, Leiterin Transformation des WWF Deutschland. Über das entsprechende EU-Gesetzespaket, die sogenannte Fischereikontroll-Verordnung, wird in der EU seit langem verhandelt. Der WWF warnt vor Gesetzeslücken, die die Wirksamkeit der Verordnung und die Ziele des Aktionsplans untergraben.
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