Wer ab dem 1. März 2023 mit seinem Mofa oder Roller noch mit einem grünen Kennzeichen unterwegs ist, besitzt keine Haftpflichtversicherung mehr und macht sich strafbar. „Die für 2023 gültigen Kennzeichen sind schwarz und bei den Kfz-Versicherern erhältlich“, informiert Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Die schwarzen Kennzeichen sind allerdings nicht nur für Roller, Mofas und Moped Pflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise einer begrenzten Höchstgeschwindigkeit und Hubraum, benötigen unter anderem auch Elektrofahrräder (S-Pedelecs) und motorisierte Krankenfahrstühle das „kleine“ schwarze Kennzeichen. Auch Elektro-Tretroller (E-Scooter) benötigen das schwarze Kennzeichen, allerdings in verkleinerter Form zum Aufkleben. Die Unterschiede in den Beiträgen der Haftpflichtversicherung sind von Versicherer zu Versicherer verschieden, daher lohnt sich ein Tarifvergleich. Übrigens kann dabei auch eine Teilkaskoversicherung mit unterschiedlichen Beiträgen abgeschlossen werden. Dann ist das Mofa z.B. auch bei Hagel, Überschwemmung, Blitz, Sturm, Diebstahl oder Brand abgesichert. Auch ein Unfall mit Haarwild, ein Glasbruch oder ein Kurzschlussschaden der Verkabelung oder ein Marderbiss sind dabei mitversichert.

Bei der Vergabe der Kennzeichen für Mofas, Moped und Roller werden die technischen Daten nicht überprüft. Daher warnt Siegfried Karle vor den Konsequenzen bei Unfällen mit „frisierten“ Fahrzeugen. Das ist nicht nur bei Strafe verboten, sondern häufig zahlt die Haftpflichtversicherung dann den Schaden des Unfallgegners, bittet jedoch die Versicherten danach zur Kasse. Die Kosten und Strafen für einen Unfall mit einem technisch aufgerüsteten Mofa, Moped oder Roller können dabei drastisch sein.

Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Neue Kennzeichen für Mofas, Mopeds und Roller“ inkl. Crashtest stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.

Über GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Kosten zu senken.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Telefon: +49 (7131) 91332-0
Telefax: +49 (7131) 91332-119
http://www.geldundverbraucher.de

Ansprechpartner:
Siegfried Karle
Vorstand
Telefon: +49 (7131) 91332-20
E-Mail: info@geldundverbraucher.de
Jürgen Buck
Vorstand
Telefon: +49 (7131) 91332-12
E-Mail: info@geldundverbraucher.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel