Drei Formen der Statusklärung bei Plattformarbeit stellt die jüngste DIA-Studie zur Diskussion. Die Feststellung, ob es sich bei Click- und Gigwork um Selbständige oder Arbeitnehmer handelt, ist für die soziale Absicherung der Beschäftigten von zentraler Bedeutung. Nach Analyse der wissenschaftlichen Diskussion und des Sachstandes führt Autorin Nora Stampfl folgende Lösungen auf: eine widerlegbare Vermutung abhängiger Beschäftigung, ein verpflichtendes abstraktes Statusfeststellungsverfahren oder die Einbeziehung der Plattformarbeiter kraft Gesetzes.

„Da die Problematik der Alterssicherung von Plattformarbeit in hohem Maß durch die unklare Lage der Beschäftigungssituation bedingt ist, hat gute soziale Sicherung von Plattformarbeit mit der Klärung des Beschäftigungsstatus – selbständig tätig oder abhängig beschäftigt – zu beginnen“, stellt die Autorin der Studie „Was wird aus der Rente bei Click- und Gigwork?“ fest. Diese Klärung ist insofern schwierig, weil die Plattformen behaupten, dass sie keine Arbeitgeberfunktion einnehmen, sondern nur die digitale Infrastruktur bereitstellen.

Für eine widerlegbare Vermutung abhängiger Beschäftigung spricht die Tatsache, dass es für Außenstehende schwierig ist, Einblick in die Plattformorganisation zu nehmen. Nur die Plattform selbst kann konkrete Vertragsgestaltungen und gelebte Vertragspraxis nachweisen. Daher spricht viel für eine Beweislastumkehr. Die Plattform muss belegen, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt. Anderenfalls gilt der Beschäftigte als Arbeitnehmer.

Die zweite Lösung lehnt sich an einen bestehenden Mechanismus an, den das Sozialgesetzbuch vorsieht. Damit wird heute schon im Einzelfall geprüft, ob abhängige oder selbständige Beschäftigung vorliegt. In Deutschland ansässige Plattformen würden verpflichtet, eine Prüfung bei der Deutschen Rentenversicherung einzuleiten. Diese Prüfung bezieht sich aber nicht auf den Einzelfall, sondern bewertet das Geschäftsmodell der Plattform abstrakt anhand deren Angaben.

Der dritte Vorschlag sieht vor, die Plattformbeschäftigten kraft Gesetzes in den Sozialversicherungsschutz einzubeziehen. So wird derzeit zum Beispiel mit den Heimarbeitern verfahren, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und auf Rechnung Dritter arbeiten. Auch sie erfüllen nicht die typischen Arbeitnehmereigenschaften, wurden durch das Sozialversicherungsrecht aber gleichgestellt. Für die Plattformarbeiter müsste also eine analoge Legaldefinition sowie eine darauf aufbauende Versicherungspflicht geschaffen werden.

„Der Anteil der Plattformwirtschaft ist zwar gemessen an der gesamten Wirtschaftsleistung noch sehr gering, aber angesichts ihrer Dynamik sollte sich die Politik beizeiten mit grundsätzlichen Fragen, wie der Statusklärung beschäftigen“, fordert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. „Selbst wenn sich die Auffassung der Plattformen durchsetzen sollte, dass es sich dabei um Selbständigkeit handelt, brauchen wir eine Lösung für diese Erwerbspersonen. Wenn sich die Politik in der laufenden Wahlperiode, so wie geplant, mit der besseren Absicherung von Selbständigen befasst, sollte auch die Plattformökonomie mit in den Blick genommen werden.“

Die DIA-Studie „Was wird aus der Rente bei Click- und Gickwork?“ steht auf den Webseiten des DIA zum Download zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsches Institut für Altersvorsorge
Französische Straße 12
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20188583
http://www.dia-vorsorge.de

Ansprechpartner:
Klaus Morgenstern
Chefredakteur Dienste
Telefon: +49 (30) 20188583
E-Mail: morgenstern@dia-vorsorge.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel