Anreise…
Eine Reise auch ins Ausland ist heute für Rollstuhlfahrer kein Problem mehr? Schön wär’s! Die Realität sieht leider anders aus. Zwar bieten die Bahn und alle Fluglinien mittlerweile zahlreiche Hilfsangebote für Rollstuhlfahrer und Behinderte. Die müssen sich im Vorfeld aber um eine lückenlose Betreuung beim Ein-, Aus- und Umstieg kümmern. Barrierefreiheit ist in vielen Bahnhöfen und an deutschen Airports nämlich noch ein frommer Wunsch.
… mit der Bahn
Der Mobilitätsservice der Deutschen Bahn (DB) ist der zentrale Ansprechpartner für Reisende mit eingeschränkter Mobilität. Er beantwortet Fragen und organisiert Personen, die Reisenden beim Ein-, Um- und Aussteigen behilflich sind. Die Mobilitätsservice-Zentrale ist unter 0180 6 512 512 täglich von 6.00 bis 22.00 Uhr für Sie erreichbar. Der Service kann zudem online unter https://hilfeleistung.specials-bahn.de/ gebucht werden.
- Buchen Sie im Voraus geeignete Sitzplätze.
- Informieren Sie sich über die Ausstattung der Züge mit behindertengerechten Toiletten.
- Denken Sie daran, dass Ein-, Um- und Ausstiegshilfen Sie auch beim Tragen eines Gepäckstückes unterstützen oder nutzen Sie den Gepäcktransport von Haus zu Haus!
Wichtig: Für den Transport eines Rollstuhls oder anderer orthopädischer Hilfsmittel dürfen laut ARAG Experten keine Zusatzkosten entstehen.
… mit dem Flugzeug
Auch für die Reise mit dem Flugzeug ist eine frühzeitige Organisation das A & O: Je früher desto besser!
- Informieren Sie die Fluggesellschaft über Ihre Mobilitätseinschränkungen! Geben Sie dabei Wünsche an, wie etwa die Abholung mit einem Rollstuhl usw.
- Organisieren Sie einen zuverlässigen Transfer zum Flughafen und erledigen Sie an Ihrem Zielort am besten sofort alle Rückflugmodalitäten.
- Denken Sie auch daran, dass der Transfer vom Zielflughafen zum Hotel behindertengerecht ist.
- Planen Sie für alle Ihre Reisestationen genug Zeit ein.
…mit dem Auto
Die Anreise mit dem Pkw ist wohl die einfachste Art und Weise, ans Ziel zu gelangen, denn damit kennen sich Rollstuhlfahrer, die auch daheim mobil sind, aus. Trotzdem gibt es einiges zu bedenken:
- Achten Sie auf die sichere Unterbringung Ihres Rollstuhls, damit er bei einer starken Bremsung nicht zur Gefahr wird.
- Informieren Sie sich vor Fahrtantritt, welche Autobahn-Raststätten über einen stufenlosen Eingang und ein behindertengerechtes WC verfügen.
- Beachten Sie, dass auch Transferleistungen – Autozug, Fähre – behindertengerecht sind.
Am Urlaubsort
Auch am Zielort angekommen, sollte einiges organisiert und geklärt sein. Daher empfehlen ARAG Experten vor der Reise über die Tourismusämter abzuklären, wie es mit der Barrierefreiheit am Urlaubsort bestellt ist. Die Verkehrsmittel, Sehenswürdigkeiten, Restaurants und öffentlichen Einrichtungen vor Ort und in der näheren Umgebung sollten behindertengerecht ausgestattet sein. Auch ein Fahrdienst für Rollstuhlfahrer ist natürlich sehr günstig. Man kann im Internet recherchieren und sinnvollerweise auch mal in entsprechenden Foren Erfahrungsberichte suchen. Die Ansprüche, die Reisende an die Unterkunft stellen, sind natürlich, je nach Handicap, individuell verschieden. Folgendes sollte bei der Suche nach einer passenden Unterkunft allerdings auf jeden Fall beachtet werden:
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Hotel über Behinderten-Parkplätze verfügt.
- Klären Sie, ob der Zugang zum Hotel stufenlos erreichbar ist.
- Informieren Sie sich, ob die Aufzüge auch Rollstuhlfahrer transportieren können und der Weg zu Ihrem Zimmer behindertengerecht ist.
- Erfragen Sie, ob zentrale Orte wie der Speisesaal oder auch Restaurants in der Umgebung barrierefrei zu erreichen und behindertengerecht ausgestattet sind.
Pauschalreisen
Wer den Organisationsaufwand scheut, muss auf den Urlaub nicht verzichten. Auch mit dem „Rolli“ ist das Reisen heutzutage kein Problem mehr. Viele Veranstalter haben sich auf Reisende mit Handicap eingestellt und bieten barrierefreie Varianten ihrer Reiseprogramme an. Im Internet findet man zudem zahlreiche Spezialanbieter für behindertengerechte Urlaubsreisen.
Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/
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