Bei dem Wort „Nachlass“ denken die meisten an Uhren, Häuser, Geld und Autos. Doch in der heutigen, überwiegend digitalen Welt gibt es noch andere Erbschaften, die ein Mensch nach seinem Tod hinterlässt. Verschiedene Accounts und Informationen im Internet gibt es heute wie Sand am Meer. Wie Angehörige mit dem „digitalen Nachlass“ ihrer Liebsten umgehen sollen, kann jeder für sich selbst bei Geras24 bestimmen.

Dazu hält das deutsche Portal ein digitales Testament bereit. Darin können Vorsorgende ihre wichtigsten Konten und Passwörter für die Onlinewelt absichern. Jeder hat so die Chance, selbst zu bestimmen, was mit seinem Instagram-Account, Facebook-Konto, seinen Shopping-Zugängen usw. passieren soll. Dieses etwas andere Testament trägt dazu bei, dass Daten auch über den Tod hinaus geschützt sind.

Die Problematik rund um das digitale Erbe

Verstirbt ein online versierter Mensch, hinterlässt er eine ganze Menge Daten im Internet. Zugänge zu Social Media, Passwörter für Online-Shopping und Online-Banking, Zugänge zu Versicherungsportalen und vieles mehr. Nutzer sind heute viel freizügiger mit ihren Daten als noch vor Jahren. Hält sich jemand täglich auf seinen Social Media-Kanälen auf, hat er dazu einen ganz eigenen Bezug. Entsprechend hat er bestimmte Vorstellungen davon, wie es mit den Konten weitergehen soll, wenn er nicht mehr dazu in der Lage ist, selbst darüber zu bestimmen. Viele Online-User machen sich jedoch gar keine Gedanken darüber. Schuld daran ist die Unklarheit darüber, welche Verantwortung dem Nutzer selbst bei der Verwaltung seiner Daten zukommt.

Der Gesetzgeber in Deutschland ist bei den Bestimmungen bezüglich des digitalen Nachlasses selbst noch sehr nachlässig. Andere Länder sind hier schon viel weiter. Die Online-Dienste treffen selten spezifische Regelungen. Rechtlich ergibt sich daraus ein großes Problem mit verschiedenen Rechtsbereichen. Betroffen ist hier besonders das Erbrecht, das Persönlichkeitsrecht und das Urheberrecht. Der Nutzer ist also selbst in der Verpflichtung, sich darum zu bemühen, was mit seinen Daten passiert, wenn er sich selbst nicht mehr darum kümmern kann.

Online-Zugänge mit Geras24 optimal absichern

Damit ein digitales Testament Rechtskräftigkeit erlangt, ist die handschriftliche Erstellung oder die Beglaubigung eines Notars notwendig. In dem Formular legt der Vorsorgende fest, welche digitalen Güter und Online-Dienste weitergeführt oder gelöscht werden sollen. Dazu benennt er eine Vertrauensperson, die vollen Zugriff auf die digitalen Daten erhält. Der Vorsorgende listet seine Zugänge mit den jeweiligen E-Mail-Adressen inkl. Passwort auf. So stellt er sicher, dass seine Hinterbliebenen zu jedem Portal Zugang bekommen und den Wünschen des Vorsorgenden nachkommen können.

Das Formular auf Geras24 lässt für den Vorsorgenden keine Fragen offen. Er hat die Möglichkeit, einen Erben für seinen digitalen Nachlass zu bestimmen. Dieser wird im digitalen Testament mit der Löschung oder Weiterführung bestehender Accounts beauftragt. Auch lässt sich der Speicherort weiterer Daten in Form von Dateien auf Laptops, Festplatten und Co. angeben. So haben Angehörige einen besseren Überblick über alle digitalen Daten, um die sie sich kümmern sollten.

 

Über die Geras24 GmbH

Geras24 ist ein deutscher Dienst, mit dem du alle wichtigen Dokumente deines Lebens online absichern kannst.

Geras24 GmbH
Am Rahmer Bach 50 b
47269 Duisburg

Geschäftsführer:
Torsten te Paß

Handelsregister:
Amtsgericht Duisburg
HRB 35120

Kontakt:
E-Mail: info@geras24.de
Tel.: 0211 158 97728

PR Beraterin:
Jenny Horlebein
jenny@textvielfaltmitherz.de
0176-80458358

Geschäftsführung:
Torsten te Paß
ttp@conte.life
0151-12051974

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Geras24 GmbH
Am Rahmer Bach 50 b
47269 Duisburg
Telefon: +49 (211) 15897728
http://www.geras24.de

Ansprechpartner:
Jenny Horlebein
PR Beraterin
E-Mail: jenny@textvielfaltmitherz.de
Torsten te Paß
Geschäftsführung
Telefon: 021115897728
E-Mail: info@geras24.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel