„Intelligente Messsysteme sind ein wichtiger Beitrag zur Energiewende. Sie können nicht nur den Stromverbrauch besser veranschaulichen als herkömmliche Stromzähler, sondern ermöglichen auch digitale Anwendungsfälle mit Kundennutzen. Zudem sorgen sie für eine sichere Steuerung des Stromnetzes, wenn im Zuge der Energiewende künftig in großem Stil Erneuerbare Energien und neue Lasten wie Elektromobilität, Wärmepumpen und Speicher in das Stromverteilnetz eingebunden werden. Sie können so zu einem wichtigen Baustein für einen effizienten und sicheren Netzbetrieb werden. Die Energiewirtschaft ist bereit, den Rollout weiter voranzutreiben.
Wichtig dafür ist aber ein schlüssiges Gesamtkonzept, dass den Rollout dort voranbringt, wo er am wichtigsten ist. Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf wird diesem Ziel leider nicht gerecht. Er sieht beispielsweise vor, dass jeder Kunde auf Antrag zeitnah ein intelligentes Messsystem eingebaut bekommen kann. Aus Sicht der Energiewirtschaft ist das in der Hochlaufphase ineffizient, weil alle Kundenwünsche vorzuziehen wären, unabhängig von ihrem Nutzen für das Gesamtsystem. Gerade mit dem Nutzen für das Gesamtsystem rechtfertigt das Gesetz aber die Kostenverschiebung von den Kunden auf den Netzbetreiber. Wichtig ist eine Priorisierung für die Messstellenbetreiber, nach der Pflichteinbaufälle beispielsweise prioritär behandelt werden können. So könnten Messstellenbetreiber den Rollout effizienter planen und umsetzen. Auch die Chance zu einer deutlichen Vereinfachung des Messtellenbetriebs durch eine Modernisierung der eichrechtlichen Vorschriften wird – anders als angekündigt – verpasst.
Trotzdem ist es gut, dass das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Gesetzesvorhaben die Grundlagen der Digitalisierung der Energiewende neu ordnen möchte. Die vorgesehenen Regelungen schaffen Rechtssicherheit, flexibilisieren den Rollout und schaffen Raum für die schrittweise Einführung intelligenter Messsysteme und der Funktionen, die diese Technik bietet. In vielen Punkten gehen sie allerdings an der Praxis vorbei und würden einen planbaren Rollout für Messstellenbetreiber eher behindern als unterstützen. Hier muss der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden.“
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