Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 38.000 Euro belegt. Davon kann der VfL in Summe bis zu 12.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Während des Bundesligaspiels gegen den 1.FC Köln am 18. September 2022 wurden im Bochumer Fanblock mindestens 25 Bengalische Feuer entzündet, zudem wurde kurz vor Spielende ein Böller gezündet.

Einen Monat später, am 18. Oktober 2022, wurden auf Bochumer Seite vor Beginn der DFB-Pokalpartie beim SV Elversberg 07 sowie mit Wiederaufnahme des Spiels in der zweiten Halbzeit mehrere pyrotechnische Gegenstände (so genannte „Blinker“) entzündet.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig. 

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