Prof. Holger Görg, Ph.D., Präsident des Kiel Instituts für Weltwirtschaft (IfW Kiel), kommentiert das am 1. Januar 2023 in Kraft tretende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: 

­­­­„Das Gesetz ist zu einem Bürokraktiemonster geworden, das weder seine Akzeptanz bei den betroffenen Unternehmen fördert, noch viel mit der Grundidee des Gesetzes zu tun hat. Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten müssen sich zurzeit durch einen 400 Fragen umfassenden Katalog des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durchquälen und sie beantworten.

Dabei ist die Grundidee einfach: Aus wirtschaftsethischer Sicht tragen Unternehmen hierzulande in einem gewissen Maß Verantwortung für Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards in Zulieferunternehmen. Die im eigenen Unternehmen geltende Sorgfaltspflicht überträgt sich bei Auslagerung der Produktion auf das Zulieferunternehmen. Durch Kooperation mit den Zulieferern können diese Standards – falls nötig – verbessert werden. Dies hat Vorteile für die Zulieferer und deren Beschäftigte, die von besseren Arbeitsbedingungen und Sozialstandards profitieren. Auch deutschen Unternehmen haben Vorteile, denn, einfach gesagt, produzieren zufriedene Arbeitnehmer in Zulieferunternehmen bessere Produkte. Das verbessert Qualität und Effizienz.

Diese Idee hat wenig mit dem Ausfüllen von langen Fragebögen zu tun, in denen auch gefragt wird, was Unternehmen schon alles tun oder nicht. Es geht nicht nur um Compliance, die sich durch Häkchen in bestimmten Feldern zeigt, sondern vielmehr um Kooperation zwischen Unternehmen und Zulieferern. 

Hier kann und muss die Politik unterstützen. Nicht mit dem Entwerfen neuer Fragebögen, sondern auf zwei Feldern:

Erstens kann sie die Schulung von Zulieferern unterstützen, damit diese höhere Standards implementieren können. Denn neben einem unternehmensspezifischen Schulungsbedarf, etwa zum Einsatz bestimmter Technologie, gibt auch einen großen Bedarf zu eher generellen Themen. Dazu gehören etwa die Implementierung aktueller Sicherheitsstandards, erprobte Personalkonzepte, neueste Umwelttechniken, oder Informationen zu Finanzierungsquellen.

Zweitens sollte die Implementierung des Gesetzes mit einer Informationskampagne und einem Label „Made with Sorgfalt“ (oder ähnlich) flankiert werden. Die Implementierung der Kooperation bedeutet Kosten, die zu einem gewissen Grad durch die bessere Qualität der Zulieferungen wettgemacht werden. Dennoch können sowohl die bessere Qualität als auch die gestiegenen Kosten einen Preisaufschlag rechtfertigen. Dazu sollte ein Label geschaffen werden, das national und international auf die höhere Qualität und bessere Bedingungen der im Rahmen des Lieferkettengesetzes produzierten Güter hinweist. Damit würde das Gesetz mit entsprechendem Label zu einem Wettbewerbsvorteil für Unternehmen, die es umsetzen.

Diese zwei Aspekte erscheinen viel wichtiger, als einen Fragebogen mit 437 Fragen zu entwerfen und auszuwerten.“

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