Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: "Die deutlich höhere Vergütung bedeutet für die Physiotherapeutinnen und -therapeuten Planungssicherheit in einer Zeit, die von steigenden Energiekosten und hoher Inflation geprägt ist. Dennoch bleibt die Vergütung der Physiotherapie leistungsgerecht und wirtschaftlich."
Inflationsentwicklung mit einberechnet
Die Vergütungsanpassung basiert auf einem Berechnungsmodell, mit dem die Schiedsstelle verschiedene, für 2023 prognostizierte Parameter in das Ergebnis einfließen lässt. So ist beispielsweise für 2023 eine Inflation von 7,4 Prozent einberechnet worden. Als weitere Kenngröße wurde die Tarifvereinbarung des öffentlichen Dienstes, der das Gehalt der in Kliniken angestellten Physiotherapeutinnen und –therapeuten festlegt, berücksichtigt. Auch die Entwicklung der Gewerbemieten ist in die Schiedsstellenentscheidung eingeflossen.
Pauschale gleicht Kosten für Hygiene aus
Neben der höheren Vergütung hat die Schiedsstelle eine neue Pauschale festgelegt, um die höheren und verpflichtenden Hygieneanforderungen bei Behandlungen in sozialen Einrichtungen auszugleichen. Je Verordnung gibt es 1,50 Euro zusätzlich. Diese Regelung ist bis Ende 2023 befristet.
Die neue Preisliste, also die Anlage 2 zum Vertrag, veröffentlicht der GKV-Spitzenverband, sobald der Beschluss der Schiedsstelle schriftlich vorliegt.
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