Was ist seitdem passiert?: Anfangs war das ThürIFG ein kleiner Baustein, um an amtliche Informationen von Thüringer Behörden zu gelangen. Dazu war es erforderlich, dass der Bürger einen Antrag stellte. Veröffentlichungspflichten für die öffentlichen Stellen gab es jedoch nur rudimentär. Zwischenzeitlich hatten Hamburg und Rheinland-Pfalz gezeigt, dass Behörden amtliche Informationen auch proaktiv, aufgrund der dort geltenden Transparenzgesetze – als Erweiterung der Informationsfreiheitsgesetze – gesetzlich zur Verfügung stellen müssen. Thüringen folgte relativ schnell dieser gesetzlichen Erweiterung des Informationsfreiheitsrechts und brachte nach einem Vorschlag des TLfDI 2019 ein Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) auf den Weg, das am 01.01.2020 in Kraft trat. Mit der Erweiterung des Informationsfreiheitsrechts in Thüringen sind Thüringer Behörden proaktiv in der Pflicht, amtliche Informationen zu veröffentlichen, auch wenn dazu kein Antrag auf Informationszugang vorliegt. Auch die Kommunen sollen proaktiv Informationen von allgemeinem Interesse veröffentlichen, sind aber nicht verpflichtet, diese in das Thüringer Transparenzportal einzustellen. Ein Modellprojekt des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, das die Kommunen bei der Teilnahme am Transparenzportal unterstützen sollte, brachte bisher keinen Durchbruch für mehr Informationsfreiheit, da es finanziell völlig unzureichend ausgestaltet war und demzufolge nur eine Kommune Interesse an dem Projekt zeigte.
Zusätzlich wurde dem Thüringer Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit mit dem neuen ThürTG auch die Befugnis für die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für das Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG) übertragen.
Da das ThürTG noch ein relativ junges Gesetz in Thüringen ist, ist dies noch nicht überall in dem Bewusstsein der Thüringer Behörden angekommen, und der TLfDI bearbeitet überwiegend Beschwerden, bei denen die Thüringer Behörden leider noch kein Transparenzbewusstsein zeigen und überwiegend den Zugang zu amtlichen Informationen verwehren, obwohl sich trotz rechtlicher Prüfung des TLfDI immer wieder ein gesetzlicher Anspruch herausstellt.
Resümee von Dr. Lutz Hasse, Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit: „Thüringen ist im Vergleich zu anderen Bundesländern, wie Bayern und Niedersachen, die noch gar nicht über ein Informationsfreiheitsgesetz/Transparenzgesetz verfügen, gut aufgestellt. Dennoch wird das Potenzial des ThürTG noch nicht so ausgeschöpft, wie es sich der Thüringer Gesetzgeber vorgestellt hat. Das kann man noch steigern! Für das ThürTG soll bis Ende 2024 ein Evaluationsbericht vorliegen, bei dem der TLfDI auch seine Erfahrungen aus der Praxis einbringen wird. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf meine Tätigkeitsberichte, die meine Behörde jährlich zum ThürTG veröffentlicht. Darin merke ich auch kritisch meine Praxiserfahrungen an, was noch nicht bei der Anwendung des ThürTG rundläuft. Dennoch sehe ich positiv in die Zukunft, dass das Transparenzbewusstsein in Thüringer Behörden – auch durch die Aktivitäten meiner Behörde – weiter wachsen und dem Informationsbedürfnis der Thüringer Bürgerinnen und Bürger entsprechen wird. In Kooperation mit der Thüringer Landesmedienanstalt wird der TLfDI versuchen, die Attraktivität des Grundrechts der Informationsfreiheit zu erhöhen, indem er die vielleicht etwas trockene und unübersichtliche Rechtsmaterie des ThürTG auch in Filmen und Videos verständlich darstellen wird, um so die demokratierelevante Bedeutung dieses Grundrechts deutlicher vor Augen zu führen.
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