Der AOK-Bundesverband hat eine gesetzliche Meldepflicht für Lieferausfälle bei Medikamenten und eine stärkere Bevorratung und Lagerhaltung durch den Arzneimittelgroßhandel und die Pharmaunternehmen gefordert. „Die aktuelle Situation zeigt, dass wir stringentere Regelungen brauchen, weil die bisherige begrenzte Meldepflicht der Unternehmen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht ausreicht“, sagt Vorstandschefin Dr. Carola Reimann. „Fehlende Transparenz verschärft das Problem von Lieferengpässen. Auch in Deutschland brauchen wir endlich ein Frühwarnsystem für Produktions- und Lieferausfälle.“ Reimann warnt in diesem Zusammenhang davor, die Arzneimittelrabattverträge mit Lieferproblemen in Verbindung zu bringen. Das Gegenteil sei der Fall: „Die Arzneimittelrabattverträge der AOK sorgen nachweislich für mehr Versorgungssicherheit.“

Nach Analysen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) gibt es bei Medikamenten, für die die AOK-Gemeinschaft Versorgungsverträge abgeschlossen hat, deutlich weniger Lieferausfälle als im Gesamtmarkt. „Die Pharmaunternehmen müssen vor Vertragsschluss nachweisen, dass sie für die gesamte Laufzeit einen ausreichenden Arzneimittelbestand vorhalten“, erläutert der stellvertretende WIdO-Geschäftsführer Helmut Schröder. “Darüber hinaus sind sie verpflichtet, mögliche Probleme rechtzeitig zu melden. Die Vertragspartner wissen rechtzeitig, wenn ein Medikament mal nicht lieferfähig ist und können dann reagieren.“ Bei Verstößen gegen Liefer- und Meldepflichten drohen den Vertragsunternehmen der AOKs empfindliche Vertragsstrafen. „Die Einhaltung der Verträge wird auch angesichts der zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Sanktionsmöglichkeiten, für den pharmazeutischen Rabattpartner nochmals verbindlicher und betriebswirtschaftlich rational. Diese Sanktionsmöglichkeiten gibt es außerhalb der Rabattverträge bislang nicht“, betont Schröder.

Bei den AOK-Verträgen gehe es „eben nicht allein um einen günstigen Preis, sondern vor allem auch um die verlässliche Versorgung unserer Versicherten“, betont AOK-Vorständin Reimann. Zuletzt habe die AOK-Gemeinschaft in ihre Ausschreibungsverfahren auch erweiterte Zuschlagskriterien einfließen lassen, darunter etwa die Länge der Lieferkette, Umweltaspekte und die Einhaltung örtlicher Vorgaben des Arbeitsschutzes. Dagegen habe es jedoch erheblichen Widerstand seitens einzelner Pharmaunternehmen gegeben.

Die Arzneimittelrabattverträge bremsen seit Jahren den Anstieg der Ausgaben für Generika. Alle gesetzlichen Krankenkassen zusammen konnten 2021 durch die Verträge rund 5,11 Milliarden Euro einsparen. Das Einsparvolumen der AOK-Gemeinschaft lag im vergangenen Jahr bei rund 1,87 Milliarden Euro. Trotzdem waren die Arzneimittel auch 2021 mit rund 46,65 Milliarden Euro der zweitgrößte Ausgabenblock hinter Krankenhausbehandlungen und noch vor der Versorgung durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

Die AOK-Verträge decken etwa zwei Drittel des Generikamarktes ab und umfassen alle markt- und ausgabenrelevanten generischen Wirkstoffe. Derzeit laufen Verträge für 275 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, die ein jährliches AOK-Umsatzvolumen von rund 4,9 Milliarden Euro (Apothekenverkaufspreis) abdecken.

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