"Wir begrüßen, dass die Bundesbauministerin am 6. Dezember 2022 den Erlass ‚Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien‘ bis zum 30. Juni 2023 verlängert hat", sagte Bernhard Dürheimer, Präsident des BTGA. "Damit gilt für Bauvorhaben des Bundes weiterhin eine Stoffpreisgleitklausel für bestimmte Produktgruppen. An die Bundesländer und die Auftraggeber privater Bauvorhaben appellieren wir, diesem Beispiel zu folgen. Die Daten der beiden aktuellen, vom BTGA beauftragten Studien untermauern die richtige Entscheidung der Bundesbauministerin."
Die beiden Studien "Preisentwicklung in der Technischen Gebäudeausrüstung" und "Lieferzeiten Technische Gebäudeausrüstung" wurden vom BTGA in Auftrag gegeben und von der B + L Marktdaten GmbH durchgeführt. Sie finden die Ergebnisse der Studien unter www.btga.de > Positionen > Standpunkte zu aktuellen Themen > Studien > "Preisentwicklung in der Technischen Gebäudeausrüstung" und "Lieferzeiten Technische Gebäudeausrüstung".
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