Die Weiterentwicklung des neuen Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in vollstationären Pflegeinrichtungen ist auf dem Weg. Im Rahmen eines Modellprogramms soll nun das von der Universität Bremen entwickelte Verfahren in die Praxis überführt werden. Ziel ist es, vor dem Hintergrund des neuen Personalbemessungsinstruments einen bedarfsgerechten Personaleinsatz zu erproben. Mit der heutigen Vergabe des Auftrags zur Personalbemessung startet die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags gemäß § 8 Absatz 3b SGB XI zur Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen.

„Mit dem Modellprogramm wird erstmals der konkrete Personaleinsatz je nach Qualifikation des Personals am individuellen Pflegebedarf der jeweiligen Heimbewohnenden ausgerichtet. Was sich im ersten Moment selbstverständlich anhört, ist tatsächlich ein Meilenstein. Neu entwickelte Konzepte zum Personaleinsatz sollen die bestmögliche Kombination von Fachkräften und Assistenzkräften in Relation zu den Pflegegraden der Heimbewohnenden ermöglichen. Wir erwarten wichtige Ergebnisse für die Verbesserung der Versorgungsqualität in der Pflege. Das wiederum wird entscheidende Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszufriedenheit von Pflegepersonen haben“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Der Auftrag zur Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen wurde in zwei Lose aufgeteilt und im Rahmen eines aufwändigen europaweiten Verfahrens im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vergeben. In Los 1 sind die Entwicklung eines Konzepts für einen qualifikationsorientierten Personaleinsatz in der stationären Langzeitpflege und begleitende Maßnahmen der Organisations- und Personalentwicklung sowie der Digitalisierung und des Technikeinsatzes Gegenstand. Dieses Konzept wird anschließend in der Praxis erprobt. Hierfür erhalten die teilnehmenden Einrichtungen eine entsprechende Personalausstattung. Basierend auf den Erkenntnissen des Modellprogramms wird eine Strategie entwickelt, um das erprobte Konzept bundesweit anzubieten. In Los 2 wird begleitend eine Evaluation des in Los 1 entwickelten Konzepts erfolgen. Abschließend wird vor dem Hintergrund der Evaluation eine Grundlage für die zukünftige Personalbemessung erarbeitet.

Am 28. November 2022 wurden die Zuschläge erteilt. Los 1 wurde an ein Konsortium aus Universität Bremen, contec – Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH und Hochschule Bremen vergeben. Los 2 wurde an eine Bietergemeinschaft bestehend aus der Universität Bremen und dem aQua-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH vergeben.

Hintergrund:

Im Rahmen des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) hat der GKVSpitzenverband vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, die wissenschaftlich gestützte Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des von der Universität Bremen entwickelten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in vollstationären Pflegeinrichtungen zu veranlassen. Das auf diesem Auftrag basierende Modellprogramm zur Personalbemessung gemäß § 8 Absatz 3b SGB XI wird durch ein Begleitgremium beraten.

Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKVSpitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

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