„Es ist wichtig und richtig, dass auch kleine und mittlere Unternehmen vom ersten Januar an von der Gas- und Strompreisbremse profitieren. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung unsere Forderung nach einem einheitlichen Startschuss für die Entlastungen aufgegriffen hat. Dies hilft den in hohem Maße mittelständisch geprägten Genossenschaften ungemein“, betont Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV). Ein unterschiedlicher Zeitpunkt für industrielle Großverbraucher auf der einen sowie kleine und mittelständische Unternehmen auf der anderen Seite wären niemandem zu erklären gewesen.

Mit Blick auf die Abschöpfung von so genannten Zufallsgewinnen macht Holzenkamp deutlich: „Es darf keine rückwirkende Abschöpfung geben. Eine Gewinnabschöpfung zur Finanzierung der Strompreisbremse muss an den Startzeitpunkt der tatsächlichen Entlastung gekoppelt sein und darf deshalb erst zum 1. Januar erfolgen.“ Darüber hinaus lehnt der DRV ab, dass Bioenergieanlagen von mehr als einem Megawatt Leistung von der Gewinnabschöpfung weiterhin betroffen sind. Holzenkamp: „Damit werden falsche Signale gesetzt. Bioenergie sollte komplett von der Abschöpfung ausgenommen sein.“

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Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.729 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 68,0 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

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